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Kinderzuschlag und Wohngeld

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    Kinderzuschlag und Wohngeld

    Hallo
    Muß ich den Kinderzuscjlag und das Wohngeld auch angeben?? Wenn ja wo muß ich das eintragen??
    Wer kann mir helfen??
    LG

    #2
    AW: Kinderzuschlag und Wohngeld

    Hallo mopper-else,
    also das Wohngeld musst du definitiv nicht angeben.
    Wie sich das mit dem Kindergeldzuschlag verhält kann ich nicht hundertprozentig sagen, auf alle Fälle schimpft die Plausiprüfung, wenn du z.Bsp. bei der Anlage Kind mehr als 2208 Euro (12 x 184 Euro für das erste Kind) einträgst.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderzuschlag und Wohngeld

      Welcher Kinderzuschlag? Der zum Wohngeld? Dann wie Wohngeld.

      Es gab mal einen einmaligen Zuschlag zum Kindergeld von 100 Euro pro Kind, im März/April 2009. Der war und ist natürlich anzugeben.

      Oder diese Einmalgeschichte zum Schuleintritt? Das hat mit Steuer auch nichts zu tun.

      Kommentar

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