Hallo,
ich habe soeben meine Steuererklärung gemacht und für das Jahr 2011 erstmalig die Semestergebühren für mein Erststudium bei "47 Sonderausgaben" eingetragen.
Nun frage ich mich, wie ich dies für die vergangenen Jahre geltend machen kann. Ich bin seit 03/2007 Student und habe Jährlich etwa 850 Euro Semestergebühren zu zahlen.
Muss ich jeweils für das Jahr 2009 und 2010 komplett eine neue Einkommenssteuererklärung machen? Was ist mit den Jahren davor?
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen
MfG
C. Simsek
ich habe soeben meine Steuererklärung gemacht und für das Jahr 2011 erstmalig die Semestergebühren für mein Erststudium bei "47 Sonderausgaben" eingetragen.
Nun frage ich mich, wie ich dies für die vergangenen Jahre geltend machen kann. Ich bin seit 03/2007 Student und habe Jährlich etwa 850 Euro Semestergebühren zu zahlen.
Muss ich jeweils für das Jahr 2009 und 2010 komplett eine neue Einkommenssteuererklärung machen? Was ist mit den Jahren davor?
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen
MfG
C. Simsek
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