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Steuererklärung als Studentin nach abgeschlossener Berufsausbildung

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    Steuererklärung als Studentin nach abgeschlossener Berufsausbildung

    Hallo,

    ich bin seit dem WS2011 Studentin, habe jedoch vorher bereits eine kaufmännische Ausbildung gemacht, mehrere Jahre in dem Beruf gerarbeitet und dann mein Abitur nachgeholt um das Studium möglich zu machen.

    Jetzt bin ich darauf gestoßen, dass ich als Studentin ebenfalls eine Steuererklärung abgeben sollte, um die Verluste während der Studienzeit, später im Beruf geltend machen zu können.
    Ich habe schon verschiedene Antworten in Foren gefunden, allerdings bin ich immer noch nicht schlauer, da meine etwas spezielle Situation nirgends beschrieben ist und das wirft einige Fragen auf:

    1) Es ist immer die Rede von dem Erststudium bzw. der Erstausbildung. Bin ich davon auch betroffen, denn es ist ja mein Erststudium, es ist jedoch eine Erstausbildung vorangegangen?

    2) Welche Kosten kann ich geltend machen?
    Ich habe bisher herausgefunden, dass Studiengebühren & Fachliteratur geltend gemacht werden können. Welche weiteren Kosten kann ich geltend machen?

    Da ich mittlerweile 25 Jahre bin, beziehe ich kein Kindergeld mehr und muss meine Krankenversicherung ebenfalls selbst finanzieren. Kann ich das auch geltend machen?

    Zudem bin ich umgezogen in eine Wohnung in der Nähe des Campus (2er-WG), vorher wohnte ich bei meinen Eltern. Kann ich die Miet- und Umzugskosten auch geltend machen?

    Ich beziehe elternunabhängiges Studentenbafög und habe ein Stipendium in Höhe von 100€ erhalten (nur für die ersten 2 Semester), welche Auswirkungen hat das?

    Ich würde mich wirklich freuen wenn mir jemand in diesem speziellen Fall weiterhelfen könnte!

    #2
    AW: Steuererklärung als Studentin nach abgeschlossener Berufsausbildung

    hier geht es um fast das Gleiche:

    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?31353-Student-Arbeitsmittel-als-Werbungskosten-oder-bei-Sonderausgaben-eintragen&p=135198#post135198

    Für 2011 haben Sie wohl noch ein dreiviertel Jahr gearbeitet, da macht die Steuererklärung ohnehin Sinn.

    Die Frage ist, was studieren Sie, baut es auf Ihrer kaufmännischen Ausbildung auf?

    Bei BWL eher Fortbildung und damit Werbungskosten.

    Bei Medizin eher Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf und damit Sonderausgaben.

    Bafög und Stipendium (wenn steuerfrei) sind ohne Belang.

    Krankenversicherung gehört in Anlage Vorsorgeaufwand.

    Umzugskosten eher ja, Miet- und Fahrtkosten eher nein. Fahrtkosten evtl. wenn sie mind. 2 mal im Monat zu Ihren Eltern fahren und dort der Mittelpunkt ihres Lebensinteresses ist. Ansonsten Laptop, Drucker, Zubehör...

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      #3
      AW: Steuererklärung als Studentin nach abgeschlossener Berufsausbildung

      Danke für die schnelle Antwort!

      Nein ich habe 2011 nicht gearbeitet (außer in der ersten Januarwoche Minijob), da ich in der Zeit vom 09.2010-06.2011 mein Fachabitur nachgeholt habe. Danach habe ich bis Oktober Arbeitslosengeld bezogen.

      Ich denke eher nicht, dass das Studium auf die kaufmännische Ausbildung aufbaut, da ich Medieninformatik studiere und das nur im weitesten Sinne kaufmännische Schnittstellen hat.

      Sind sie sich sicher, dass die Miete nicht abgesetzt werden kann? ich bin ja zu Studiumszwecken umgezogen.

      Was die Computerausrüstung betrifft, habe ich mir diese schon vorher zugelegt, kann ich diese dann trotzdem irgendwie geltend machen oder evtl. teilweise?

      Werbungskosten oder Sonderausgaben. Was genau ist da der Unterschied?

      Grüße

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        #4
        AW: Steuererklärung als Studentin nach abgeschlossener Berufsausbildung

        die absetzbarkeit als sonderausgaben ist in der maximalen höhe beschränkt,
        werbungskosten sind das nicht.
        werbungskosten verlangen in aller Regel den Bezug zu jetzigen oder zukünftigen Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit, sonderausgaben nicht.

        Meiner Meinung nach handelt es sich um vorweggenommene Werbungskosten, da es bereits eine Erstausbildung gab und das Studium Bezug zu einer zukünftig angestrebten Tätigkeit hat.

        Miete gehört erstmal immer zu den normalen Lebenshaltungskosten und ist nicht abzugsfähig. Ich glaube auch nicht, das hier doppelte Haushaltsführung in Betracht kommt...

        Ggf. empfiehlt sich zumindest fürs erste Jahr die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder steuerberaters in Anspruch zu nehmen, auch wenn man dafür ggf. eine kleinigkeit investieren muss ;-)

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          #5
          AW: Steuererklärung als Studentin nach abgeschlossener Berufsausbildung

          Ich weiß nicht ob ich das richtig verstanden habe.
          Also meine Aufwendungen sind Werbekosten, da ich ja anstrebe nach dem Studium in diesem Beruf zu arbeiten... ist das so richtig?

          Ja werde mir wohl besser mal einen Lohnsteuerhilfeverein suchen!

          Danke nochmals für die schnelle Antwort!

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            #6
            AW: Steuererklärung als Studentin nach abgeschlossener Berufsausbildung

            meiner auffassung nach sollten ihre kosten werbungskosten sein. ob das Finanzamt dies ggf. anders sieht, kann ich nicht sagen.

            eine verbindliche aussage dazu kann ihnen nur der steuerberater oder LHV geben :-)

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