Ich denke ich kann die Fortbildungskosten meiner Ehefrau nicht von der Steuer absetzten weil sie nicht in 2011 berufstätig war und somit keine eigene Anlage für Werbungskosten hat.
Es handelt sich hierbei wirklich um eine Fortbildung und keine Berufsausbildung.
Oder habe ich die Möglichkeit die Kosten bei meinen Werbungskosten einzutragen?
LG stefan
Es handelt sich hierbei wirklich um eine Fortbildung und keine Berufsausbildung.
Oder habe ich die Möglichkeit die Kosten bei meinen Werbungskosten einzutragen?
LG stefan
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