Fortbildungskosten der nicht berufstätigen Ehefrau

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  • skopeko
    Neuer Benutzer
    • 19.02.2011
    • 3

    #1

    Fortbildungskosten der nicht berufstätigen Ehefrau

    Ich denke ich kann die Fortbildungskosten meiner Ehefrau nicht von der Steuer absetzten weil sie nicht in 2011 berufstätig war und somit keine eigene Anlage für Werbungskosten hat.
    Es handelt sich hierbei wirklich um eine Fortbildung und keine Berufsausbildung.

    Oder habe ich die Möglichkeit die Kosten bei meinen Werbungskosten einzutragen?

    LG stefan
  • Elefant
    Neuer Benutzer
    • 23.05.2008
    • 3132

    #2
    AW: Fortbildungskosten der nicht berufstätigen Ehefrau

    Zitat von skopeko Beitrag anzeigen
    Oder habe ich die Möglichkeit die Kosten bei meinen Werbungskosten einzutragen?
    Nein, jeder muss seine eigenen Werbungskosten geltend machen.

    Kommentar

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