Meine Tochter (22 J.) studiert seit Okt. 2011 und wohnt in ihrem Studienort. BaFöG erhält sie nicht und sie hat keinerlei Einnahmen. Sie ist kindergeldberechtigt und wird von mir unterstützt. Kann ich ihre festen Ausgaben (Miete, Telefon, Krankenkasse, Semesteranmeldung, ...), die letztlich meine Ausgaben sind, als außergewöhnliche Belastung geltend machen? Mir ist wohl aufgefallen, dass in der Anlage Kind unter Nr. 31 und 33 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge angegeben werden können. Können weitere Kosten geltend gemacht werden?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Studium
Einklappen
X
-
AW: Studium
Im Prinzip sind alle Kosten mit dem Kindergeld/Kinderfreibetrag abgegolten. Einzig der Freibetrag für die auswärtige Unterbringung volljähriger Kinder i. H. v. pauschal 924 Euro jährlich käme für sie in Betracht. Dieser Betrag ist allerdings zu zwölfteln, wird in ihrem Fall also nur für 3 Mte. gewährt.
Und neuerdings auch die Kosten für Kranken-/Pflegeversicherung. Dies wird allerdings nur privat Versicherte betreffen, da die Kinder bei gesetzlich Versicherten bis 25 kostenfrei mitversichert sind.Zuletzt geändert von Kloebi; 28.02.2012, 16:49.
Kommentar