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Elektronische Übermittlung oder trotzdem noch händische Eingabe?

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    Elektronische Übermittlung oder trotzdem noch händische Eingabe?

    Ich habe da ein Verständnis-Problem:

    Wenn der Arbeitgeber und die Krankenkassen bereits verpflichtet sind, ihre Daten elektronisch ans Finanzamt abzuliefern, muss ich dann trotzdem die Anlage N eingeben?
    Akutes Problem ist die folgende Fehlermeldung bei der Plausibilitätsprüfung:
    Sie haben steuerfreie Zuschüsse an die Basiskranken-/Pflegeversicherung lt. Lohnsteuerbescheinigung Pos. 24 angegeben, ohne das Beiträge zur Basiskranken-/Pflegeversicherung erklärt wurden (Steuerpfl./ Ehemann).
    Ich habe bei der Krankenversicherung angerufen und erfahren, dass diese Daten automatisch übermittelt werden.
    Wie komme ich zu die Daten, um meine Steuererklärung endlich abschließen zu können.
    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    #2
    AW: Elektronische Übermittlung oder trotzdem noch händische Eingabe?

    Die Krankenkassen sind verpflichtet, entsprechende Bescheinigungen auszustellen. Unabhängig von der Tatsache, dass einzelne Daten elektronisch übermittelt werden, sind Sie verpflichtet, Ihre Daten zur Einkommensteuererklärung vollständig anzugeben.
    Wenn Einzeldaten in Ihrer Steuererklärung, die Sie mit Elsterformular erstellt haben, stimmt auch Ihre Steuerberechnung in Elsterformular nicht, da die Daten für die Steuerberechnung unvollständig sind.

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      #3
      AW: Elektronische Übermittlung oder trotzdem noch händische Eingabe?

      Egal was irgendwer elektronisch über Sie übermittelt, eine Steuererklärung müssen/können Sie vollständig (nach bestem Wissen und Gewissen) abgeben.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Elektronische Übermittlung oder trotzdem noch händische Eingabe?

        und wenn sie freiwillig gesetzlich versicherter selbstzahler sind, sollten sie wissen, was sie jeden Monat an die KK bezahlen ;-)
        oder sich eine bescheinigung ausstellen lassen.

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          #5
          AW: Elektronische Übermittlung oder trotzdem noch händische Eingabe?

          @Falzo: das habe ich schon mal gemacht - die Beiträge auf zwölf Monate hochgerechnet - wurde damals nicht anerkannt, weil dadurch keine Aufteilung in Kranken- und Pflegeversicherungbeiträge möglich war.
          Nach Anruf bei der Krankenkasse sollten die Bescheide in Papierform in der 8ten KW das Haus verlassen..
          ....jetzt haben wir schon die 10te.
          Ich übe mich nun in Geduld und harre der Dinge.
          Unverständlich trotzdem, warum man in Zeiten der Elektronik trotzdem noch alles händisch eingeben muss.

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            #6
            AW: Elektronische Übermittlung oder trotzdem noch händische Eingabe?

            das liegt wohl daran, das sie SELBST ihr einkommen erklären müssen, das können ihnen AG und KV nicht abnehmen ;-)

            vielleicht gibt es irgendwann mal die möglichkeit arbeitgeber und krankenversicherung solche meldungen eben nicht mehr nur ans finanzamt schicken, sondern in irgendeiner form auch elektronisch an den buerger, so das dieser die daten direkt ins steuerprogramm importieren kann... wer weiss.

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