Ich habe da ein Verständnis-Problem:
Wenn der Arbeitgeber und die Krankenkassen bereits verpflichtet sind, ihre Daten elektronisch ans Finanzamt abzuliefern, muss ich dann trotzdem die Anlage N eingeben?
Akutes Problem ist die folgende Fehlermeldung bei der Plausibilitätsprüfung:
Sie haben steuerfreie Zuschüsse an die Basiskranken-/Pflegeversicherung lt. Lohnsteuerbescheinigung Pos. 24 angegeben, ohne das Beiträge zur Basiskranken-/Pflegeversicherung erklärt wurden (Steuerpfl./ Ehemann).
Ich habe bei der Krankenversicherung angerufen und erfahren, dass diese Daten automatisch übermittelt werden.
Wie komme ich zu die Daten, um meine Steuererklärung endlich abschließen zu können.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Wenn der Arbeitgeber und die Krankenkassen bereits verpflichtet sind, ihre Daten elektronisch ans Finanzamt abzuliefern, muss ich dann trotzdem die Anlage N eingeben?
Akutes Problem ist die folgende Fehlermeldung bei der Plausibilitätsprüfung:
Sie haben steuerfreie Zuschüsse an die Basiskranken-/Pflegeversicherung lt. Lohnsteuerbescheinigung Pos. 24 angegeben, ohne das Beiträge zur Basiskranken-/Pflegeversicherung erklärt wurden (Steuerpfl./ Ehemann).
Ich habe bei der Krankenversicherung angerufen und erfahren, dass diese Daten automatisch übermittelt werden.
Wie komme ich zu die Daten, um meine Steuererklärung endlich abschließen zu können.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
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