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Kinderbetreuungskosten und getrennte Veranlagung

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    Kinderbetreuungskosten und getrennte Veranlagung

    Hallo an Alle und eine große Bitte um Unterstützung.
    Wahrscheinlich bin ich nicht so ganz der Standartfall und bestimmt mache ich irgendwo einen (oder mehrere Fehler), nur WO?
    Meine Situation: ich bin verheiratet, habe zwei Kinder, 3 und 5 Jahre alt, welche einen Kindergarten besuchen. Mein Ehemann arbeitet seit Juni 2011 in Kanada. Er versteuert auch dort.
    Ich möchte nun getrennt veranlagen. Habe mich in dem Hauptvordruck in Zeilen 7 - 13 als Steuerpflichtige eingetragen, Zeile 19 getrennte Veranlagung eingeklickt.
    Ich war von 1.1.2011 bis 30.4.2011 beschäftigt, danach Freiberufler.
    So, nun habe ich alles entsprechend der Wahrheit ausgefüllt und es ergeben sich einige Fragen:
    1. wo mache ich die Angabe, dass mein Ehemann in Ausland versteuert? bzw. ist es überhaupt notwendig eine solche Angabe zu machen?
    2. Es kommt der Abbruchhinweis:
    "Es wurden Angaben zu einem Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Grad der Behinderung,
    Kinderbetreuungskosten oder Berufsausbildungskosten zu einem Kind gemacht. Weitere Angaben zum Kind fehlen.
    Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren Zulagebegünstigten berücksichtigt werden."
    Die Angaben zu den Kindern sind aber meiner Meinung nach komplett und in der Anlage AV gibt es nur Daten für die Steuerpflichtige, also mich....

    Weiterhin kommt dann auch bei beiden Kindern der Hinweis, dass "Es wurden höhere Kinderbetreuungskosten bei der Verteilung für ein Kind angegeben,
    als vom Programm als abzugsfähig ermittelt wurden." Dabei berechne ich in der Zeile 81 die entsprechenden 2/3 der Kinderbetreuungskosten.

    Ich weiß, es ist eine große Baustelle, aber vielleicht kann mir jemand helfen.
    Danke Katja

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten und getrennte Veranlagung

    1. in SEINER steuererklärung

    2. fangen wir mit der anlage Kind an, was wurde auf den einzelnen anlagen genau angekreuzt/ausgefuellt?

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten und getrennte Veranlagung

      also, bei beiden das Gleiche
      Zeile 9: leibliches Kind
      Zeile 10: weitere Personen: Adresse meines Mannes und von 0101 bis 3112
      Zeile 11: den Zeitraum des Aufenthaltes meines Mannes
      Zeile 39: angekreuzt
      Zeile 61: ausgefüllt
      Zeile 62: Betreuungskosten als Mutter, Grund Erwerbstätigkeit mit vollem Betrag undund Das Kind hat das 3., jedoch nicht das 6. Lebensjahr vollendet mit 0
      Zeiele 69: Anderer Elternteil, Grund Erwerbstätigkeit mit 0 (hier der Zeitraum eingetragen, in dem mein Mann in Dt erwerbstätig war)
      Zeile 77: Mutter
      Zeile 81: Aufwendungen - voller Betrag, davon wie Betriebsausgaben abgezogen 2/3 vom Betrag.
      Zeile 82: Anderer Elternteil angekreutz
      Zeile 86: 0 und 0
      Zeile 87: Gemeinsamer Haushalt von 0101 bis 1406
      Kind gehörte zu unserem Haushalt von 0101 bis 1406
      Zeile 88: Kein gemeinsamer Haushalt von 1506 bis 3112
      Kind gehörte zu meinem Haushalt von 1506 bis 3112

      das ist alles

      Danke voraus für die Unterstützung

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        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten und getrennte Veranlagung

        was ist mit den angaben vor zeile 9, als die daten zum kind?
        die wurden aber schon ausgefuellt?
        bei den KBK braucht, wenn erwerbstaetigkeit vorlag die zeile mit dem alter 3-6 nicht nochmal ausgefuellt werden.
        wenn der vater das ganze jahr erwerbstaetig war (egal wo) würde ich das auch so angeben in zeile 69, sonst geht das programm ja evtl. davon aus, das er nicht gearbeitet hat und die voraussetzungen nicht vorliegen.

        ich vermute mal das programm hadert insgesamt evtl. mit den daten bzgl. der abwesenheit des vaters ab mitte des jahres, ich kann gern heute abend mal versuchen nen testfall einzugeben und ob man das noch irgendwie anders darstellen kann.

        PS: bei der geltendmachung als betriebsausgaben ist der 2/3 betrag uebrigens eigenhändig in der EÜR entsprechend abzuziehen und taucht dann nicht weiter in der steuerberechnung auf, da er ja direkt den gewinn mindert.
        Zuletzt geändert von Falzo; 06.03.2012, 07:19.

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          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten und getrennte Veranlagung

          Hallo,
          ja, Zeilen 4 bis 8 sind auch ausgefüllt.
          die Erwerbstätigkeit war nur Januar bis April, danach nur freiberuflich.
          Der Vater war 0101 bis 3103 und dann 1406 bis 3112, das Programm lässt so eine Angabe leider nicht zu, da hierfür nur eine Zeile bereit steht.
          Die Kinder waren nur bis Ende April in der Einrichtung. Spiel es eine Rolle?
          Danke

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            #6
            AW: Kinderbetreuungskosten und getrennte Veranlagung

            alles spielt eine rolle. wenn man freiberuflich geld verdient ist man auch erwerbstätig, dafür wird ja eine gewinnermittlung und anlage S abgegeben.

            ich würde also sagen es lag auch das ganze Jahr erwerbstätigkeit vor.

            was den mann angeht, so gelten laut eingabehilfe von elsterformular unterbrechungen der erwerbstätigkeit bis maximal 4 monate dauer nicht als hinderlich. da april+mai+1/2juni nur 2,5 monate ergibt, wuerde ich auch da sagen der mann war ganzjährig erwerbstätig.

            wenn die kinder nur bis april in den kindergarten gingen, kann man das imho auch so angeben. für den zeitraum der berücksichtigung der erwerbstätigkeit sollte dann der gleiche zeitraum genügen.

            hier würde ich dann davon ausgehen, das die kosten bei der frau als werbungskosten gelten und nicht als betriebsausgabe, da sie ja deckungsgleich noch arbeitnehmerin waren.

            also ich würde mal versuchen:

            zeile 61, 0101-3004, betrag
            zeile 62, mutter, erwerbstätigkeit, 0101-3004, betrag
            zeile 69, anderer, erwerbstätigkeit, 0101-3004, 0
            zeile 77, mutter
            zeile 81, betrag, 2/3-betrag (aufrunden)
            zeile 87, 0101-3004, 0101-3004

            ich hab das jetzt noch nicht getestet, aber so aus dem gefuehl raus muesste das passen, jedenfalls sind die zeiträume deckungsgleich. dann einfach mal schauen, inwieweit sich die (letztere) fehlermeldung bessert.

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              #7
              AW: Kinderbetreuungskosten und getrennte Veranlagung

              Hallo Falzo,
              erstmal großes Dank. Die Hinweise zu KBK sind weg, aber es kommt weiterhin der Abbruchhinweis:
              "Es wurden Angaben zu einem Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Grad der Behinderung, Kinderbetreuungskosten oder Berufsausbildungskosten zu einem Kind gemacht. Weitere Angaben zum Kind fehlen.
              Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren Zulagebegünstigten berücksichtigt werden."

              Kann dieses mit der Anlage V zusammenhängen? Ich habe hier die Zeilen 18, 21, 22 und 23 ausgefüllt (Freiwillige Krankenversicherung währen der freiberuflichen Tätigkeit und Bonusprogramm der Krankenkasse).

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                #8
                AW: Kinderbetreuungskosten und getrennte Veranlagung

                ich nehme an, sie meinen die anlage vorsorgeaufwand?! (V ist vermietung)
                da sind ihre angaben zur Krankenversicherung und co schon richtig...

                der untere Teil der Meldung: "Bei getrennter Veranlagung dürfen die Altersvorsorgeverträge nur beim unmittelbaren Zulagebegünstigten berücksichtigt werden."
                taucht hier seit dem letzten Update haeufiger in Fragen auf, da bin ich nicht sicher, ob hier nicht doch irgendein programmfehler vorliegt. Unmittelbar Begünstigte gibt es eigentlich nur bei Riesterverträgen und die werden in der Anlage AV geltend gemacht, wobei merkwürdiger Weise die Meldung wohl auch schon aufgetaucht ist, wenn gar keine solche anlage AV verwendet wurde...

                Bzgl. dem ersten teil der fehlermeldung kann ich so ad hoc erstmal nur raten, nochmal genau zu schauen, ob sich auf den anlagen kind seite 2 oder so nicht irgendwo ein kreuz hin verirrt hat, das da nicht hingehört....

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