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2011 - nur Elterngeld und anschließend 400€-Job

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    2011 - nur Elterngeld und anschließend 400€-Job

    Hallo.

    Ich überlege, ob ich eine Steuererklärung für 2011 abgeben muss und wenn ja, mit welchen Angaben.

    Ich habe bis Juli 2011 Elterngeld bezogen, arbeite seit September 2011 in einem 400€-Job und bekomme das ganze Jahr monatlich Kindergeld.

    Ich bin unverheiratet - bislang in Steuerklasse 1 gewesen.

    Kann mir bitte jemand helfen?

    Gruß
    TiffyB81
    Zuletzt geändert von ; 05.03.2012, 23:08. Grund: Ergänzung

    #2
    AW: 2011 - nur Elterngeld und anschließend 400€-Job

    wenn es sich bei dem 400-euro job um eine pauschalversteuerte tätigkeit handelt und sonst kein weiterer arbeitslohn vorliegt, dürfte es imho auch trotz progressionseinkünften keine abgabepflicht geben.

    wenns keine lohnsteuerbescheinigung gab, gibts auch nichts einzutragen.

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