Hallo,
bin verh. und wir haben Dezember 2010 Zwillinge bekommen. Meine Frau ist, wie ich,seit März 2010 über mich in der PKV, da meine Frau Hausfrau ist. Ich habe ab 03.01.2011 bis 02.01.2012 Elternzeit beantragt. Wir haben in diesem Zeitraum (1 Jahr) Elterngeld bezogen. Jetzt taucht in der Lohnsteuerbescheinigung vom AG für 2011 ein Minibetrag von 8,35EUR im Feld 24 auf (Steuerfreie AG Zuschüsse zur KV und PV). Ich habe weiterhin montl. den vollen Gesamtbetrag von 766,09EUR an die PKV gezahlt ohne AG-Anteil.
Meine Fragen:
1.) wo trage ich die Elternzeit ein?
Im Hauptdruck Feld Nr. 94 oder/und Anlage N unter Nr.29 ?
2.)müssen wir beide die Frage unter Vorsorgeaufwand Feld 11 trotzdem mit einem Ja beantworten?
3.) und was soll ich generell mit den Betragsangaben aus den Meldedaten für Vorsorgeaufwendugnen nach §10 Abs. 1 Nr.3 EStG anstellen, die mir zum Jahresende meine PKV zugeschickt hat? Diese decken sich nämlich gar nicht mit den tatsächlich gezahlten Beiträgen. Ok, mir ist klar, dass man immer den Basistarif als Grundlage absetzen darf, aber sind das denn genau diese ? Muss ich immer einfach diese Zahlen für die Eintragung im Vorsorgeaufwand ab Feld 31 übernehmen? Ich mache die Steuererklärung nämlich zum ersten Mal selbst seit ich eine PKV habe...
4.)Zum anderen sehe ich ich einen kleinen Betragsunterschied von ca. 100 EUR zwischen der Gesamtsumme von der PKV gelieferten Bescheinigung und der welche auf der Lohnsteuerbescheinigung vom AG unter Punkt 28 angegeben wird. Wie erkläre ich das dem Finanzamt ? Wer könnte falsch gerechnet haben?
5.) Wo trage ich generell die Beträge des Vorbehalts ein:
1800 EUR (Meine Frau+ich)
und 600 EUR (2 Kinder), die ich für 2011 aber tatsächlich auch zahlen mußte?
Danke & Gruß
bin verh. und wir haben Dezember 2010 Zwillinge bekommen. Meine Frau ist, wie ich,seit März 2010 über mich in der PKV, da meine Frau Hausfrau ist. Ich habe ab 03.01.2011 bis 02.01.2012 Elternzeit beantragt. Wir haben in diesem Zeitraum (1 Jahr) Elterngeld bezogen. Jetzt taucht in der Lohnsteuerbescheinigung vom AG für 2011 ein Minibetrag von 8,35EUR im Feld 24 auf (Steuerfreie AG Zuschüsse zur KV und PV). Ich habe weiterhin montl. den vollen Gesamtbetrag von 766,09EUR an die PKV gezahlt ohne AG-Anteil.
Meine Fragen:
1.) wo trage ich die Elternzeit ein?
Im Hauptdruck Feld Nr. 94 oder/und Anlage N unter Nr.29 ?
2.)müssen wir beide die Frage unter Vorsorgeaufwand Feld 11 trotzdem mit einem Ja beantworten?
3.) und was soll ich generell mit den Betragsangaben aus den Meldedaten für Vorsorgeaufwendugnen nach §10 Abs. 1 Nr.3 EStG anstellen, die mir zum Jahresende meine PKV zugeschickt hat? Diese decken sich nämlich gar nicht mit den tatsächlich gezahlten Beiträgen. Ok, mir ist klar, dass man immer den Basistarif als Grundlage absetzen darf, aber sind das denn genau diese ? Muss ich immer einfach diese Zahlen für die Eintragung im Vorsorgeaufwand ab Feld 31 übernehmen? Ich mache die Steuererklärung nämlich zum ersten Mal selbst seit ich eine PKV habe...
4.)Zum anderen sehe ich ich einen kleinen Betragsunterschied von ca. 100 EUR zwischen der Gesamtsumme von der PKV gelieferten Bescheinigung und der welche auf der Lohnsteuerbescheinigung vom AG unter Punkt 28 angegeben wird. Wie erkläre ich das dem Finanzamt ? Wer könnte falsch gerechnet haben?
5.) Wo trage ich generell die Beträge des Vorbehalts ein:
1800 EUR (Meine Frau+ich)
und 600 EUR (2 Kinder), die ich für 2011 aber tatsächlich auch zahlen mußte?
Danke & Gruß
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