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Frage zu Elternzeit und Vorsorgeaufwand

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    Frage zu Elternzeit und Vorsorgeaufwand

    Hallo,
    bin verh. und wir haben Dezember 2010 Zwillinge bekommen. Meine Frau ist, wie ich,seit März 2010 über mich in der PKV, da meine Frau Hausfrau ist. Ich habe ab 03.01.2011 bis 02.01.2012 Elternzeit beantragt. Wir haben in diesem Zeitraum (1 Jahr) Elterngeld bezogen. Jetzt taucht in der Lohnsteuerbescheinigung vom AG für 2011 ein Minibetrag von 8,35EUR im Feld 24 auf (Steuerfreie AG Zuschüsse zur KV und PV). Ich habe weiterhin montl. den vollen Gesamtbetrag von 766,09EUR an die PKV gezahlt ohne AG-Anteil.
    Meine Fragen:
    1.) wo trage ich die Elternzeit ein?
    Im Hauptdruck Feld Nr. 94 oder/und Anlage N unter Nr.29 ?
    2.)müssen wir beide die Frage unter Vorsorgeaufwand Feld 11 trotzdem mit einem Ja beantworten?
    3.) und was soll ich generell mit den Betragsangaben aus den Meldedaten für Vorsorgeaufwendugnen nach §10 Abs. 1 Nr.3 EStG anstellen, die mir zum Jahresende meine PKV zugeschickt hat? Diese decken sich nämlich gar nicht mit den tatsächlich gezahlten Beiträgen. Ok, mir ist klar, dass man immer den Basistarif als Grundlage absetzen darf, aber sind das denn genau diese ? Muss ich immer einfach diese Zahlen für die Eintragung im Vorsorgeaufwand ab Feld 31 übernehmen? Ich mache die Steuererklärung nämlich zum ersten Mal selbst seit ich eine PKV habe...
    4.)Zum anderen sehe ich ich einen kleinen Betragsunterschied von ca. 100 EUR zwischen der Gesamtsumme von der PKV gelieferten Bescheinigung und der welche auf der Lohnsteuerbescheinigung vom AG unter Punkt 28 angegeben wird. Wie erkläre ich das dem Finanzamt ? Wer könnte falsch gerechnet haben?
    5.) Wo trage ich generell die Beträge des Vorbehalts ein:
    1800 EUR (Meine Frau+ich)
    und 600 EUR (2 Kinder), die ich für 2011 aber tatsächlich auch zahlen mußte?

    Danke & Gruß

    #2
    AW: Frage zu Elternzeit und Vorsorgeaufwand

    elternzeit ist etwas anderes als elterngeld! elternzeit kann man bis zu drei jahre beantragen, elterngeld gibt es nur fuer maximal 14 monate (inkl. partnermonate)

    die elternzeit als solches ist imho unerheblich fuer die steuererklärung, das elterngeld ist auf anlage N einzutragen, soweit es dort auch noch andere eintragungen gibt. da sie offenbar eine lohnsteuerbescheinigung haben, die sie dort eintragen, kommt das elterngeld also auch da mit rein.

    die 8,xx euro auf der steuerbescheinigung, so würde ich mal vermuten, gehören exakterweise zum 01. und 02.01. ...
    soweit wie beschrieben die elternzeit erst am 03.01. begann, gab es dafür ja ggf. auch noch anteilig Gehalt vom Arbeitgeber und eben auch Zuschüsse.

    IMHO würde diese kleinigkeit auch das 'JA' auf der Anlage Vorsorgeaufwand bedingen, wobei sich das steuerlich vermutlich nicht auswirken wird.
    bei über 700 euro monatlich liegen sie mit ueber 9000 euro aufwendungen vermutlich so oder so ueber den hoechstgrenzen von 3800 bei JA oder auch 5600 bei NEIN, selbst wenn nicht alles in den beiträgen zur basisabsicherung gehört...

    die geleisteten beiträge sind nach anteilen der basisabsicherung, pflegeversicherung und zusatzleistungen aufzuteilen und einzutragen, die bescheinigung der PKV sollte dabei entscheidend helfen, den da ist das normalerweise recht klar aufgeschluesselt. mindestens die basisbeiträge und pv sollten sich dem entnehmen lassen, alles was darueberliegt ist unter umstaenden eh nicht mehr wirksam, siehe den absatz zuvor ;-)

    PS: was ist mit vorbehalt gemeint? selbstbehalt? krankheitskosten die von der krankenversicherung nicht uebernommen wurden sind aussergewöhnliche belastungen, einzutragen im Hauptvordruck, Seite 3. da gibt es aber keine pauschalen beträge, sondern das was sie entsprechend belegen können, ggf. auch über den selbstbehalt hinaus, soweit nicht von der kasse erstattet.
    Zuletzt geändert von Falzo; 08.03.2012, 16:59.

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      #3
      AW: Frage zu Elternzeit und Vorsorgeaufwand

      Hallo,

      danke für die Antwort.

      ja ich meinte Selbstbehalt bzw. Selbstbeteiligung:
      bei mir beträgt diese 600 EUR pro Erwachsener und je 300 EUR pro Kind.
      Als außergewöhnliche Belastung wird sie aber nur in seltensten Fällen berücksichtigt. So habe ich es im Kopf. Wäre das immer als solches anzusetzen oder liegt speziell in meinem Fall diese nun vor, da ich ja ein minimiertes Einkommen im Jahr 2011 hatte (lediglich Elterngeld ohne weiteres Einkommen).
      Was ist im nächsten Jahr, wo ich Vollzeit arbeite, kann der Selbstbehalt dann auch wieder als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden und wird es dann auch berücksichtigt bzw. anerkannt?

      PS: ja laut dem Schreiben von der PKV habe ich eine Gesamtsumme von 9001EUR inkl. aller Extras im Jahr 2011 bezahlt. Was mich aber wieder wundert, da ich nach meiner Rechnung (mtl. 766,09 EUR *12=9193,08EUR) komme...mmh alles sehr verwirrend. Ich werde mal morgen bei der PKV nachfagen woher diese Differenz kommt?!?

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        #4
        AW: Frage zu Elternzeit und Vorsorgeaufwand

        also der selbstbehalt kann nur angegeben werden, soweit er tatsaechlich auch in form von arztrechnungen als ausgaben angefallen ist. ob er steuerlich zum tragen kommt, haengt tatsaechlich davon ab, ob dadurch die grenze der sog. zumutbaren belastung ueberschritten wird. die wiederrum beträgt je nach familienstand ein paar prozent von einkommen.
        somit ist es richtig, das sich das in einem jahr auswirken kann, in einem anderen hingegen nicht.

        wenn sie nur elterngeld bezogen haben, wird sich das steuerlich alles insgesamt nicht auswirken und auch die angaben bei den sonderausgaben dürften nahezu egal sein, da sie vermutlich ja auch keine oder mindestens fast keinen lohnsteuerabzug hatten.

        die differenz bei der PKV rührt vielleicht aus einer beitragserstattung her? die wird ggf. gegengerechnet.

        am einfachsten duerfte sein, die lohnsteuerbescheinigung mal in anlage N einzutippen, den elterngeldbezug einzutragen. ggf. noch das mutterschaftsgeld oder elterngeld der ehefrau, soweit sie da in 2011 noch beträge ausgezahlt bekommen hat (auf den hauptvordruck, wenn sie kein einkommen hatte)...
        dann die anlage vorsorgeaufwand hinzufuegen und die pkv-kosten aus der bescheinigung eintragen.

        dann mal berechnen lassen. da elterngeld steuerfrei ist und nur dem progressionsvorbehalt unterliegt wird da wohl eher ueberall nullinger bei rauskommen.

        wenn das so ist, lohnt auch das mit den aussergewöhnlichen belastungen nicht weiter, da diese ebenso wie die sonderausgaben nicht als verlust vor oder zurückgetragen werden können.

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