Hallo zusammen,
ich habe dieses Jahr zum ersten Mal die elektronische Lohnsteuerbescheinigung genutzt und es hat soweit alles geklappt. Das Erstellen der Bescheinigung bishin zu der elektronischen Datenübermittlung aus dem ElsterFormular an das FA.
Meine Frage ist: Muss ich nach der elektronischen Datenübermittlung den komprimierten Ausdruck der danach erfolgt auch an das FA übergeben oder reicht nur die eleketronische Version? Bin mir bzgl. der elektronischen Signatur und der Zustellung nicht sicher, da ich bisher noch nichts von meinem FA gehört habe. Eingereicht habe ich das Ganze Mitte Januar.
Danke schon mal.
geen
ich habe dieses Jahr zum ersten Mal die elektronische Lohnsteuerbescheinigung genutzt und es hat soweit alles geklappt. Das Erstellen der Bescheinigung bishin zu der elektronischen Datenübermittlung aus dem ElsterFormular an das FA.
Meine Frage ist: Muss ich nach der elektronischen Datenübermittlung den komprimierten Ausdruck der danach erfolgt auch an das FA übergeben oder reicht nur die eleketronische Version? Bin mir bzgl. der elektronischen Signatur und der Zustellung nicht sicher, da ich bisher noch nichts von meinem FA gehört habe. Eingereicht habe ich das Ganze Mitte Januar.
Danke schon mal.
geen
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