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Erstes Kind

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    Erstes Kind

    Hallo,

    wir haben letzten Oktober unser erstes Kind bekommen. Ich denke ich habe alles richtig eingetragen für Verheiratete. Kann bitte jemand sagen, ob alles stimmt?

    Anlage Kind:

    Zeile 6: 552 Euro, da Geburt 17.10.2011 -> 3* 184 Euro

    Anlage N bei Ehefrau. Berufstätig vor der Geburt:

    Zeile 15: 4.669,83 Euro. Arbeitgeber Zuschuß.

    Zeile 29: Mutterschaftsgeld
    05092011 - 12122011 xxx Euro
    Elterngeld 17112011 - 31122011 (Hier gebe ich Geburtstag + 1 Monat an, richtig?)

    Und in Zeile 30, da ohne einen Kommentar Elster einen Fehler bringt:
    Am 17.01 ist unsere Tochter Franziska geboren

    Ich habe nirgends etwas zu einem Freibetrag angegeben. Muß ich dies tun? Ich möchte die Steuererklärung gemeinsam veranlagt einreichen. Also ist es egal, ob 1/2 - 1/2 oder wie verteilt wird. Muß ich noch etwas angeben? Wir haben übrigens beide Steuerklasse 4, falls das hier wichtig ist.

    Sonst habe ich nirgends etwas eingetragen, was ein Kind betrifft. Fehlt noch etwas, oder ist etwas falsch?

    Zu Kind habe ich auch weitere Fragen, die hier vielleicht passen:

    Es gibt es verschiedene Kurse, die wir besucht haben, wie Schwangerschaftskurs, Babypflegekurs usw. Die Summe der Kurse ist nicht sehr hoch. Ca 200 Euro. Ebenfalls haben wir einen Hebammenservice in Anspruch genommen, der teilweise von der Krankenkasse bezahlt wurde.
    Macht es Sinn, oder kann man überhaupt so etwas eintragen. Oder sind pauschalen weit über diesen Beträgen, so dass man es gar nicht angeben braucht. Der Hebammen-Service hat uns ca. 150 Euro gekostet. Also insgesamt ca. 350 Euro.

    Vielen Dank für Tipps,

    Patrick
    Zuletzt geändert von kpatrick; 18.03.2012, 12:38.

    #2
    AW: Erstes Kind

    klingt alles plausibel..

    die kosten für hebamme und schwangeren-yoga oder aehnlich, zaehlen evtl. zu den aussergewöhnlichen belastungen, kommen aber auch da nur zum tragen wenn die zumutbare belastung ueberschritten wird, was bei 350 euro vermutlich noch nicht der fall ist.

    Kommentar


      #3
      AW: Erstes Kind

      Danke für die Antwort.

      Ich erkundige mich einmal, wo man z.B. die Kosten (Eigenanteil) für Hebamme eintragen kann. Dann sehe ich, ob es überhaupt etwas bringt.

      Viele Grüße,

      Patrick

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        #4
        AW: Erstes Kind

        Mantelbogen, Seite 3, Zeile 68ff. :-)

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