Hallo,
Ich habe im November 2011 zu Unrecht gezahlte Beiträge zur Sozialversicherung aus den Jahren 2006 bis 2009 zurückerhalten. Diese Rückzahlung wurde nun bei der Lohnsteuerbescheinigung des AG mit den geleisteten Zahlungen 2011 verrechnet. Daraus ergeben sich natürlich sehr geringe Beträge in den Zeilen 22., 25. bis 27.
Außerdem ist der Betrag der PV größer als der der KV. Und genau hiermit hat ElsterFormular wohl ein Problem. Die Plausibilitätsprüfung ist okay, allerdings schlägt die Berechnung fehl mit folgender Meldung im PDF:
AHW Abbruch-Hinweise
Der Wert zu der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung ist größer/gleich dem Wert zu den Basiskrankenversicherungsbeiträgen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.
Ich habe verstanden, dass ich die Steuererklärung trotzdem übermitteln kann, allerdings würde ich vorher gerne wissen, welche Nachteile mir durch die niedirgen Beiträge zur SV entstehen.
Was kann ich tun, damit die Berechnung klappt? Gibt es hier eine Möglichkeit die Prüfung des Verhältnisses von KV und PV zu umgehen? Ich gebe exakt die Daten ein, die auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben sind.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Gruß,
Resi
Ich habe im November 2011 zu Unrecht gezahlte Beiträge zur Sozialversicherung aus den Jahren 2006 bis 2009 zurückerhalten. Diese Rückzahlung wurde nun bei der Lohnsteuerbescheinigung des AG mit den geleisteten Zahlungen 2011 verrechnet. Daraus ergeben sich natürlich sehr geringe Beträge in den Zeilen 22., 25. bis 27.
Außerdem ist der Betrag der PV größer als der der KV. Und genau hiermit hat ElsterFormular wohl ein Problem. Die Plausibilitätsprüfung ist okay, allerdings schlägt die Berechnung fehl mit folgender Meldung im PDF:
AHW Abbruch-Hinweise
Der Wert zu der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung ist größer/gleich dem Wert zu den Basiskrankenversicherungsbeiträgen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben.
DHW Dokumentations-Hinweise
Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.
Ich habe verstanden, dass ich die Steuererklärung trotzdem übermitteln kann, allerdings würde ich vorher gerne wissen, welche Nachteile mir durch die niedirgen Beiträge zur SV entstehen.
Was kann ich tun, damit die Berechnung klappt? Gibt es hier eine Möglichkeit die Prüfung des Verhältnisses von KV und PV zu umgehen? Ich gebe exakt die Daten ein, die auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben sind.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Gruß,
Resi
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