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Gesundheitsaufwendungen

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    Gesundheitsaufwendungen

    Hallo

    Wo trage ich bei Elster für 2011 die Gesundheitsaufwendungen wie Augerlasern ein?

    Im Netz finde ich dazu immer Anlage N Seite 3. Elster gibt mir aber da nur Seite 1 und 2 vor?

    #2
    AW: Gesundheitsaufwendungen

    Hallo,

    Hauptvordruck - aussergewöhnliche Belastungen.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Gesundheitsaufwendungen

      Danke schon mal. Bin da etwas unsicher.

      Bei Zeile 68 - Andere außergewöhnliche Belastungen? Sind Gesundheitsaufwendungen dann dort einzutragen?

      Kommentar


        #4
        AW: Gesundheitsaufwendungen

        Hilft die Eingabehilfe nicht?
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Gesundheitsaufwendungen

          Bei Zeile 68 - Andere außergewöhnliche Belastungen? Sind Gesundheitsaufwendungen dann dort einzutragen.
          Die Krankheitskosten richten sich nach dem Einkommen.
          Hier gibt es Tabellen der Einkommensgrenze.Hier ist dann ein Freibetrag festgesetzt.
          Bei hohem Einkommen kann es sein dass dieser Freibetrag für die Krankheitskosten gar nicht erreicht wird.
          Zuletzt geändert von rudolf wallisch; 01.04.2012, 19:41.

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