Hallo,
bei der Erstellung der Erklärung bekomme ich folgende Meldung (siehe unten) beim Versuch den Unterhalt für meine Ex-Frau einzutragen. Dieser hat für das Jahr 2011 13.200 Euro betragen und wurde in der Anlage "U" eingetragen. Wenn ich das richtig verstanden habe sollte dies ja mein zu versteuerndes Einkommen reduzieren ..
"Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom
16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959). Die Unterstützungsleistungen wurden im Rahmen der zulässigen Höchstbeträge berücksichtigt."
danke für Tipps
bei der Erstellung der Erklärung bekomme ich folgende Meldung (siehe unten) beim Versuch den Unterhalt für meine Ex-Frau einzutragen. Dieser hat für das Jahr 2011 13.200 Euro betragen und wurde in der Anlage "U" eingetragen. Wenn ich das richtig verstanden habe sollte dies ja mein zu versteuerndes Einkommen reduzieren ..
"Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom
16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959). Die Unterstützungsleistungen wurden im Rahmen der zulässigen Höchstbeträge berücksichtigt."
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