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Muss ich am ende des Jahres noch nachzaheln?

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    Muss ich am ende des Jahres noch nachzaheln?

    Hallo, ich hab mal hochgerechnet was ich dieses Jahr brutto verdiene und wieviel einkommensteuer ich bezahle. Dabei hab ich die Januar und Februar Gehaltsabrechnung als Grundlage genommen.

    Das wärden dann etwa 20400€ brutto jahresverdienst. Die Lohnsteuer würde dabei etwa 1800€ betragen und der Soli. 120€.

    Nun wollte ich am ende des Jahres 3000€ fahrtkosten absetzen. 45km hinfahrt bei 30cent. Hab das ganze dann mal bei elster eingegeben. Das kam dabei raus.


    Einkommensteuer in € Solidaritätszuschlag in € Insgesamt in €

    Festgesetzt werden 1.979,00 | 108,84
    Abzug vom Lohn -1.800,00 | -120,00
    verbleibende Beträge 179,00 | -11,16 | 167,84

    Ich müsste also sogar noch 167,84€ nachzahlen. Irgendwie kann da doch was nich stimmen

    Ich hatte gedacht das ich durch meinen langen arbeitsweg einiges von der Steuer zurück holen kann. Aber anscheinend zahle ich zuwenig einkommensteuer. Hab ich da irgendwas übersehen. Ich hab bei meiner Einkommensteuer nur die 1800€ lohnsteuer. Nebenverdienste hab ich nicht. Laut einem Einkommensteuer Rechner im Internet müsste ich bei 20400€ Jahresbrutto 2.809,00€ einkommensteuer bezahlen. Zählt da noch mehr dazu außer die Lohnsteuer?

    #2
    AW: Muss ich am ende des Jahres noch nachzaheln?

    Rechnen Sie nicht hoch sondern verwenden Sie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Denn diese legt auch das Finanzamt der Steuerberechnung zugrunde. Und haben Sie die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt?

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      #3
      AW: Muss ich am ende des Jahres noch nachzaheln?

      Hallo Korsika , ich habe die Elektronische Lohnsteuerbescheinigung vom Jahr 2011 als Vorlage verwendet. Allerdings habe ich da insgesamt 4 Stück von durch Arbeitswechsel und teils noch Lehrlingszeit. Eine Steuererklärung hat sich 2011 noch nicht gelohnt.

      Deshalb habe ich nur die letzte verwendet die genau für die letzten 3 Monate des Jahres 2011 ging. Diese werte habe ich dann auf 1 Jahr gerechnet und eingetragen.

      Bei anlage Vorsorgeaufwand hab ich die werte bereits drin stehen die ich am anfang der Steuererklärung bei der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen habe.

      Ich möchte halt gerne wissen ob ich am ende des Jahres etwas von meinen sehr hohen monatlichen fahrtkosten zurückbekomme. Danach siehts aber wohl nicht aus =(

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        #4
        AW: Muss ich am ende des Jahres noch nachzaheln?

        Abgerechnet wird halt immer am Schluss. Da kann man jetzt viel theoretisieren ...

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          #5
          AW: Muss ich am ende des Jahres noch nachzaheln?

          Ein Hochrechnen geht nicht, das macht auch das Finanzamt nicht. Sie müssen Ihre tatsächlichen Einkommensverhältnisse erklären und die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen getrennt erfassen - durch hinzufügen.

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            #6
            AW: Muss ich am ende des Jahres noch nachzaheln?

            wenn sie single mit steuerklasse I und keinen weiteren besonderen vorkommnissen in diesem jahr sein werden, so werden sie vermutlich auch eine rueckerstattung bekommen, wenn sie 3000 euro entfernungspauschale geltend machen können.

            der lohnsteuerabzug den der arbeitgeber berechnet, enthaelt nur 1000 euro werbungskosten.

            prognostizieren könnte man sowas also am ehesten wohl mit einem lohnsteuer-rechner:

            https://www.abgabenrechner.de/bl2012/index.jsp

            gibt man da ihre ~20400 brutto an, kommen fuer stkl I ohne kind die passenden rund 1800 euro lohnsteuer raus.
            traegt man jetzt auf der ersten seite einen freibetrag von zusaetzlich 2000 euro monatlich ein (für die werbungskosten welche die 1000 euro pauschale uebersteigen) sinkt der lohnsteuerbetrag auf rund 1300 euro - also 500 euro weniger, die sie ggf. naechstes jahr erstattet bekommen könnten.

            garantieren kann das natuerlich keiner, dafür gibt es viel zu viele moeglichkeiten, wie sich dieses jahr noch für sie entwickeln kann (jobwechsel, krankheit, hochzeit etc).

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              #7
              AW: Muss ich am ende des Jahres noch nachzaheln?

              super ich danke dir Falzo, deiner rechnung kann ich gut folgen und hab jetzt wenigstens einen ansatzpunkt was am ende des Jahres rauskommt.

              mfg

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