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Meldung der elektr. LSt.karte - Beträge nach Entstehungs- oder Zuflussprinzip?

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    Meldung der elektr. LSt.karte - Beträge nach Entstehungs- oder Zuflussprinzip?

    Mein AG stellte mir die elektronische LSt.karte zu. Die Daten stimmen mit meinen errechneten nicht überein.
    Ich bekam im Januar und Februar 2011 noch Verrechnungen aus dem Jahr 2010 sowie im Januar und Februar 2012 noch Verrechnungen für diverse Monate aus dem Jahr 2011.
    Mir ist erinnerlich, dass auf der elektr. LSt.karte die € zu erfassen sind, die ich nach dem Zuflussprinzip erhalten und gezahlt (KK, RV, Steuern usw.) habe - oder hat sich mit der elektr. LSt.karte hieran was verändert?

    #2
    AW: Meldung der elektr. LSt.karte - Beträge nach Entstehungs- oder Zuflussprinzip?

    Im Prinzip gilt schon Zufluß. Bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben (also auch Lohnzahlungen) ist aber zum Beispiel auch das Dezembergehalt 2011 in 2011 zu erfassen, wenn es bis kurze Zeit nach dem Jahreswechsel, spätestens bis 10.01.2012 gezahlt wird. Wird es erst im Februar gezahlt, dann Zufluß 2012.

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      #3
      AW: Meldung der elektr. LSt.karte - Beträge nach Entstehungs- oder Zuflussprinzip?

      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Im Prinzip gilt schon Zufluß. Bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben (also auch Lohnzahlungen) ist aber zum Beispiel auch das Dezembergehalt 2011 in 2011 zu erfassen, wenn es bis kurze Zeit nach dem Jahreswechsel, spätestens bis 10.01.2012 gezahlt wird. Wird es erst im Februar gezahlt, dann Zufluß 2012.
      Super, danke, wo steht das geschrieben - wo kann ich das nachlesen?

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        #4
        AW: Meldung der elektr. LSt.karte - Beträge nach Entstehungs- oder Zuflussprinzip?

        § 11 Einkommensteuergesetz.

        Ich muss mich vielleicht korrigieren. In § 11 wird bzgl. lfd. Arbeitslohn auf § 38a bezogen. Da könnte es etwas anders sein. Ist aber nicht ganz so meine Baustelle.
        Zuletzt geändert von Kloebi; 02.04.2012, 12:22.

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          #5
          AW: Meldung der elektr. LSt.karte - Beträge nach Entstehungs- oder Zuflussprinzip?

          Vorsicht, die Aussage stimmt im Ergebnis nicht oder nur teilweise: Für Arbeitslohn ist maßgebend § 11 Abs. 1 Satz 4 EStG, der auf § 38a Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG bzw. § 40 Abs. 3 Satz 2 EStG verweist.

          Ok ok, Kloebi war schneller.
          Zuletzt geändert von Picard777; 02.04.2012, 12:25. Grund: Ok ok, Kloebi war schneller.
          Schönen Gruß

          Picard777

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