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Kinderfreibetrag

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    Kinderfreibetrag

    Hallo liebe Forengemeinde,
    ich habe gerade meine Steuererklärung über ELSTER beendet und habe sie einfach mal ausrechnen lassen und eine Frage:
    Ich habe 2 Kinder, die nicht bei mir wohnen und soweit alles eingetragen, aber in der Errechnung taucht nur das ältere Kind auf bzw nur der Freibetrag. In den Jahren davor hatte ich immer die Freibeträge von beiden Kindern.

    Hat sich da was geändert oder habe ich etwas falsches eingetragen??
    Jamand eine Idee??

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe

    Gruß

    #2
    AW: Kinderfreibetrag

    Bei den Kindern findet eine Günstigerprüfung statt, das heißt es wird geprüft, ob das Kindergeld oder die steuerliche Auswirkung des Kinderfreibetrags für Sie günstiger ist. Diese Günstigerprüfung findet für jedes Kind SEPARAT statt. Da wir in Deutschland einen Progressionssteuersatz haben, d.h. mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz steigt, kann es durchaus sein, dass bei ihnen dieses Jahr für das ältere Kind der Kinderfreibetrag günstiger ist und für das jüngere Kind nach Abzug des Kinderfreibetrags des älteren Kindes und dadurch gemindertem Einkommen das Kindergeld.

    Bei der Berechnung der Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag gibt es allerdings diese Günstigerprüfung nicht, d.h. DORT müssten BEIDE Kinder auftauchen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderfreibetrag

      hab ein ähnliches prob. bei der Berechnung taucht für ein Kind der Freibetrag auf während für das andere das Kindergeld auf die Steuer geschlagen: sprich zurückgezahlt werden soll...Häh?
      Ist das ein Programmm Fehler?

      Bei dieser Berechnung müsste ich 4 stellig zurückzahlen, während ich bei zwei freibeträgen min. eine höhere 3 stellige Zahlung zu erwarten hätte....

      Gruss Hain

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        #4
        AW: Kinderfreibetrag

        Es gibt immer nur EINS: entweder Kindergeld - oder - Kinderfreibetrag.

        Sollte der Kinderfreibetrag GÜNSTIGER sein als das Kindergeld - sprich, die Steuerersparnis durch den Freibetrag höher sein als das ausgezahlte Kindergeld, dann wird der Freibetrag angesetzt. Da immer nur eins von beiden geht (das günstigere), wird gleichzeitig das Kindergeld draufgeschlagen, so dass man im Endeffekt nur die Differenz zum Kindergeld als zusätzliche Steuerersparnis hat.

        Es wurde also vermutlich der Kinderfreibetrag für eins der Kinder gewährt und für genau das gleiche Kind im Gegenzug auch das Kindergeld verrechnet.

        WARUM das bei Ihnen nun der Fall war, läßt sich für mich im Moment schlecht beurteilen.
        MfG, El Portale

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          #5
          AW: Kinderfreibetrag

          Zitat von Hain Beitrag anzeigen
          Bei dieser Berechnung müsste ich 4 stellig zurückzahlen, während ich bei zwei freibeträgen min. eine höhere 3 stellige Zahlung zu erwarten hätte....
          sicher? welche Zahlen betrachten sie konkret?
          woher nehmen sie die vergleichszahlen oder vergleichsberechnung?
          ist vor dem betrag bei 'insgesamt' ein minus als vorzeichen? (zumindest soweit elsterformular verwendet wird)

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