Hallo, für 2011 fiel eine Kircheneinkommensteuer-Rückerstattung an, die vom Kirchensteueramt gleich mit einer Kirchenkapitalertragssteuer-Erhebung zu einer sich insgesamt ergebenden Rückzahlung verrechnet wurde. In Zeile 46 Hauptvordruck ist die in 2011 erstattete KiSt einzutragen. Ich gehe momentan davon aus, dass hier die reine Kircheneinkommen-Rückerstattung anzugeben ist und nicht der mit der Kirchenkapitalertragssteuer verrechnete Guthabenbetrag. Ist das so korrekt?
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Verrechnung Kircheneinkommensteuer und Kirchenkapitalertragssteuer
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AW: Verrechnung Kircheneinkommensteuer und Kirchenkapitalertragssteuer
Hallo PAFFranke,
die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer (bzw. Abgeltungssteuer) kann nicht als Sonderausgabe abgezogen werden, die "normale" Kirchensteuer im Gegensatz dazu allerdings schon. Die Erklärung von erstatteten Kirchensteuern dient dazu, die Höhe der gezahlten und als Sonderausgabe abziehbaren Kirchensteuern um die erstatteten KiSt zu mindern, weil nur das Saldo als Sonderausgabe abzugsfähig ist.
Somit ist nur die "normale" Kirchensteuer einzutragen, wenn solche Beträge, z. B. aus Einkommensteuerveranlagungen aus Vorjahren, erstattet wurden.
Mit freundlichen Grüßen
RonaldMit freundlichen Grüßen
Ronald
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