Hallo, habe im Internet gelesen, dass die Zeilen 23-30 nur relevant sind, wenn die Steuerermäßigung für die Gewerbesteuer in Frage kommt. Das heißt wenn für den Betrieb Gewerbesteuer bezahlt wird. Da meine Frau als Kleingewerbetreibende keine Gewerbesteuer bezahlt, wären in diesen Zeilen demnach keine Angaben zu machen. Ist dies korrekt?
Falls Angaben zu machen wären, sind die Eingaben völlig unklar: Wie soll ich meine positiven Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für 2011 ausrechnen; dies ist doch gerade Aufgabe der Einkommensteuererklärung und -berechnung. Auch bei Zeile 26 (Vermietung) und Zeile 29 (Kapitalerträge) ist es ebenso. Zeile 26 müsste dann einfach auf Anlage V und Zeile 29 auf Anlage Kap verweisen. Das ist wieder mal eine typische (unverständliche) Logik der Steuerbehörden, die einem Mathematiker wohl für immer verborgen bleiben wird.
Falls Angaben zu machen wären, sind die Eingaben völlig unklar: Wie soll ich meine positiven Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für 2011 ausrechnen; dies ist doch gerade Aufgabe der Einkommensteuererklärung und -berechnung. Auch bei Zeile 26 (Vermietung) und Zeile 29 (Kapitalerträge) ist es ebenso. Zeile 26 müsste dann einfach auf Anlage V und Zeile 29 auf Anlage Kap verweisen. Das ist wieder mal eine typische (unverständliche) Logik der Steuerbehörden, die einem Mathematiker wohl für immer verborgen bleiben wird.
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