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Anlage G, Zeilen 22 bis 29, Angaben §35

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    Anlage G, Zeilen 22 bis 29, Angaben §35

    Hallo, habe im Internet gelesen, dass die Zeilen 23-30 nur relevant sind, wenn die Steuerermäßigung für die Gewerbesteuer in Frage kommt. Das heißt wenn für den Betrieb Gewerbesteuer bezahlt wird. Da meine Frau als Kleingewerbetreibende keine Gewerbesteuer bezahlt, wären in diesen Zeilen demnach keine Angaben zu machen. Ist dies korrekt?
    Falls Angaben zu machen wären, sind die Eingaben völlig unklar: Wie soll ich meine positiven Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für 2011 ausrechnen; dies ist doch gerade Aufgabe der Einkommensteuererklärung und -berechnung. Auch bei Zeile 26 (Vermietung) und Zeile 29 (Kapitalerträge) ist es ebenso. Zeile 26 müsste dann einfach auf Anlage V und Zeile 29 auf Anlage Kap verweisen. Das ist wieder mal eine typische (unverständliche) Logik der Steuerbehörden, die einem Mathematiker wohl für immer verborgen bleiben wird.

    #2
    AW: Anlage G, Zeilen 22 bis 29, Angaben §35

    Hallo, habe im Internet gelesen, daß die Zeilen 23-30 nur relevant sind, wenn die Steuerermäßigung für die Gewerbesteuer in Frage kommt. Das heißt wenn für den Betrieb Gewerbesteuer bezahlt wird.

    >>>> Ja.

    Da meine Frau als Kleingewerbetreibende keine Gewerbesteuer bezahlt, wären in diesen Zeilen demnach keine Angaben zu machen. Ist dies korrekt?

    >>>> Ja.

    Falls Angaben zu machen wären, sind die Eingaben völlig unklar: Wie soll ich meine positiven Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für 2011 ausrechnen;

    >>>> Einnahmen abzüglich Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. Der Steuererklärungsabgebende kennt doch seine Einnahmen (z. B. siehe Lohnsteuerbescheinigung) und die Werbungskosten/Betriebsausgaben, die er gerade erklärt (hat), im Zweifel mindestens eventuelle Pauschbeträge. Nimmt er gar Elster zu Hilfe, dann schaue er in die Steuerberechnung und übernehme die entsprechenden Werte.

    dies ist doch gerade Aufgabe der Einkommensteuererklärung und -berechnung.

    >>>> Ebend. Das geht im Rahmen der Erklärung noch zu erledigen.

    Auch bei Zeile 26 (Vermietung) und Zeile 29 (Kapitalerträge) ist es ebenso. Zeile 26 müsste dann einfach auf Anlage V und Zeile 29 auf Anlage Kap verweisen.

    >>>> Oder man nimmt die dort berechneten Werte (z. B. mit Hilfe eines Taschenrechners oder mit Excel) und trägt sie einfach ein.

    Das ist wieder mal eine typische (unverständliche) Logik der Steuerbehörden, die einem Mathematiker wohl für immer verborgen bleiben wird.

    >>>> Wenn ein Mathematiker mal nicht so kompliziert denken würde und einfach die Einnahmen um die Ausgaben mindern würde und ein Nur-Abschreiber ist, dann ist das konstruierte Problem keins mehr. Es gibt im Rahmen der Einkommensteuererklärung wahrlich dramatischere Probleme.

    >>>> Bei Unsicherheiten bezüglich der Richtigkeit der abgeschriebenen Zahlen - der Finanzbeamte wirds schon korrigieren. Wenn nicht: fristgemäß Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einlegen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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