Hallo zusammen!
Ich mache dieses Jahr zum ersten Mal meine Lohnsteuererklärung und wurde dank dieses Forums schonmal fündig, dass ich meine Riesterrente am Anfang der Anlage AV eintragen muss, vielen Dank.
Aber nun ein weiteres Problem: Ich arbeite im Außendienst. Also komplett von zu Hause aus und steige jeden Tag ins Auto, in die Firmenzentrale komme ich sehr selten und oft übernachte ich auswärts.
Alles gebe ich immer in die Spesenabrechnung ein und mein Arbeitgeber erstattet mir alle Kosten und den Verpflegungsaufwand.
Muss ich dann diese Reisekosten und den Verpflegungsaufwand trotzdem in der Anlage N angeben? ("Auswärtstätigkeit" bzw. dann "1. Auswärtstätigkeit")
Bringt mir die Arbeit was?
Außerdem: Ich habe die Berechnung mit dem Taschenrechnersymbol noch nicht ganz verstanden, was mir welche Zahl sagen soll. Welche wäre denn die wichtige, die das Ergebnis der Rückerstattung bzw. Nachzahlung aussagt?
Vielen Dank für die Hilfe!
Ich mache dieses Jahr zum ersten Mal meine Lohnsteuererklärung und wurde dank dieses Forums schonmal fündig, dass ich meine Riesterrente am Anfang der Anlage AV eintragen muss, vielen Dank.
Aber nun ein weiteres Problem: Ich arbeite im Außendienst. Also komplett von zu Hause aus und steige jeden Tag ins Auto, in die Firmenzentrale komme ich sehr selten und oft übernachte ich auswärts.
Alles gebe ich immer in die Spesenabrechnung ein und mein Arbeitgeber erstattet mir alle Kosten und den Verpflegungsaufwand.
Muss ich dann diese Reisekosten und den Verpflegungsaufwand trotzdem in der Anlage N angeben? ("Auswärtstätigkeit" bzw. dann "1. Auswärtstätigkeit")
Bringt mir die Arbeit was?
Außerdem: Ich habe die Berechnung mit dem Taschenrechnersymbol noch nicht ganz verstanden, was mir welche Zahl sagen soll. Welche wäre denn die wichtige, die das Ergebnis der Rückerstattung bzw. Nachzahlung aussagt?
Vielen Dank für die Hilfe!
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