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Außendienst und Auswärtstätigkeit

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    Außendienst und Auswärtstätigkeit

    Hallo zusammen!

    Ich mache dieses Jahr zum ersten Mal meine Lohnsteuererklärung und wurde dank dieses Forums schonmal fündig, dass ich meine Riesterrente am Anfang der Anlage AV eintragen muss, vielen Dank.

    Aber nun ein weiteres Problem: Ich arbeite im Außendienst. Also komplett von zu Hause aus und steige jeden Tag ins Auto, in die Firmenzentrale komme ich sehr selten und oft übernachte ich auswärts.
    Alles gebe ich immer in die Spesenabrechnung ein und mein Arbeitgeber erstattet mir alle Kosten und den Verpflegungsaufwand.
    Muss ich dann diese Reisekosten und den Verpflegungsaufwand trotzdem in der Anlage N angeben? ("Auswärtstätigkeit" bzw. dann "1. Auswärtstätigkeit")
    Bringt mir die Arbeit was?

    Außerdem: Ich habe die Berechnung mit dem Taschenrechnersymbol noch nicht ganz verstanden, was mir welche Zahl sagen soll. Welche wäre denn die wichtige, die das Ergebnis der Rückerstattung bzw. Nachzahlung aussagt?

    Vielen Dank für die Hilfe!

    #2
    AW: Außendienst und Auswärtstätigkeit

    Hallo,

    unter'm Strich werden die Werbungskosten für die Auswärtstätigkeit nichts bringen, da sie ja alle vom Arbeitgeber erstattet wurden und somit keine eigenen Aufwendungen übrig bleiben, ABER:
    Wenn der Arbeitgeber diese Erstattungen auch auf der Lohnsteuerbescheinigung entsprechend vermerkt hat, sollte man sich die Arbeit trotzdem machen und nachweisen, dass man auch tatsächlich entsprechende Aufwendungen hatte und die Erstattungen nicht als zusätzlichen Arbeitslohn bekommen hat. Denn so würden sie vom Finanzamt gewertet, wenn es keine dazugehörigen Aufwendungen gibt. D. h. es müsste ggf. noch was nachgezahlt werden.

    Zur Steuerberechnung:
    Der für die meisten Leute interessanteste Wert sind die "verbleibenden Beträge". Steht dort ein "-" vor dem Betrag, gibt es eine Erstattung. Ist die Zahl positiv, muss nachgezahlt werden.
    Achtung: Elster rechnet ggf. geleistete Vorauszahlungen nicht mit an, die müssten noch von Hand abgezogen werden.

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      #3
      AW: Außendienst und Auswärtstätigkeit

      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die stehen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung dabei. Damit hast du mir zwei große Gefallen getan: 1. bin ich damit nun fertig mit der Erklärung und 2. steht da eine für mich persönlich keine kliene Zahl hinterm Minus, was mich glücklich macht!

      DANKE

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