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Spendennachweis bei elektronischer Übermittlung?

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    Spendennachweis bei elektronischer Übermittlung?

    Ich habe vor einiger Zeit meine Einkommensteuererklärung mittels Taxman erstellt und ausschließlich elektronisch via ELSTER übermittelt.

    Letztens habe ich die Bescheidrückübermittlung runtergeladen. In der zugehörigen Erklärung steht zum Schluss ohne weitere Erläuterung der Satz:

    +++Spenden konnten ohne Nachweis nicht berücksichtigt werden.+++

    Hätte ich die Spendennachweise unaufgefordert per Post schicken müssen?

    Kann ich das nachträglich noch tun?

    Müsste ich dazu Einspruch erheben?

    #2
    AW: Spendennachweis bei elektronischer Übermittlung?

    1. Antrag auf schlichte Änderung würde ausreichen
    2. Einspruch kann innerhalb der Rechtsbehelfsfrist eingelegt werden
    3. Mit elektronischer Lohnsteuerbescheinigung hat die Frage nichts zu tun
    4. Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt

    Sorry,
    ich helfe bis zur Abgabe mit Elster, alles andere steht in den Erläuterungen zum Bescheid, bzw. in der Rechtsbehelfsbelehrung.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Spendennachweis bei elektronischer Übermittlung?

      Wenn das Anschreiben zur komprimierten Steuererklärung erzeugt wird, werden dort auch die zwingend noch einzureichenden Belege aufgeführt - grds. auch Spendenbescheinigungen, sobald entsprechende Felder ausgefüllt wurden.

      Das Anschreiben sieht bei Taxman bis auf die Werbung für das Programm genauso aus, wie beim ElsterFormular.

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        #4
        AW: Spendennachweis bei elektronischer Übermittlung?

        Habe nochmal nachgeschaut, stand wirklich drin. Also mein Fehler.

        Kann ich diese jetzt noch formlos um eine Änderung bitten und die Belege nachreichen?

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          #5
          AW: Spendennachweis bei elektronischer Übermittlung?

          Ja, innerhalb der Einspruchsfrist.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
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