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Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

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  • Hagen-Gronert
    Ein Gast antwortete
    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

    Zitat von Hartmut Beitrag anzeigen
    Ich beschäftige mich auch schon länger mit diesem heikelen Thema
    Bei Anlagen ab 01.04.2012 ist da eine Grauzone entstanden ?
    Meine Steuerberater, können mir da auch keine sicher Auskunft geben.
    Einmal heißt es daß man die Gestehungskosten anzu setzen hat ?
    Das kann bei degressiever- Sonderabschreibung, und noch evtl. einem Kredit,
    dann schon recht heftig, ausfallen ?
    Auch ist der Einkaufspreis im Gespräch ?
    Bei BKHW s wird auch der Börsenpreis von ca 4- 5Cent genannt ?
    Die sicherste Variate scheint mir der Verkaufspreis , zu sein .
    Wenn dann aber noch wie von der der großen Koalition angedacht, die EEG Umlage dazu kommt, lohnt der gesamte Eigenverbrauch, nicht mehr ?
    Und ganz sicher keine Stromspeicherung, die sogar z T. subventioniert wird!!
    Gruß,
    Hartmut
    Guten Tag Hartmut,

    vielen Dank für Ihren interessanten Beitrag. Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt
    ist eine Entscheidung der Politik. Eine verbindliche, rechtsgültige Steuerberatung
    kann nur ein Steuerfachmann zum Beispiel ein Steuerberater oder Steuerfachanwalt
    anbieten.

    Lohnt sich ein Eigenverbrauch? Jeder muss diese Entscheidung selbst treffen.

    Der Eigenverbrauch darf den Gewinn nicht mindern. Die Bemessungsgrundlagen
    oder Pauschbeträge werden von der Finanzbehörde festgesetzt.

    Im Einzelfall ist man klug beraten, von einem Eigenverbrauch abzusehen.

    gez. Hagen - Gronert

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

    Ronald_Fe hats vor langer Zeit schon richtig beantwortet:

    Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
    Die Bemessungsgrundlage für den selbstverbrauchten Strom ist in Höhe der Kosten pro kWh. Also die auf kWh umgerechneten Kosten mit Teilen der Abschreibung der Anlage, der Kreditkosten (Zinsen, nicht Tilgung), der Versicherungen und sonstiger zurechenbarer Kosten.

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  • Hartmut
    antwortet
    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

    Ich beschäftige mich auch schon länger mit diesem heikelen Thema
    Bei Anlagen ab 01.04.2012 ist da eine Grauzone entstanden ?
    Meine Steuerberater, können mir da auch keine sicher Auskunft geben.
    Einmal heißt es daß man die Gestehungskosten anzu setzen hat ?
    Das kann bei degressiever- Sonderabschreibung, und noch evtl. einem Kredit,
    dann schon recht heftig, ausfallen ?
    Auch ist der Einkaufspreis im Gespräch ?
    Bei BKHW s wird auch der Börsenpreis von ca 4- 5Cent genannt ?
    Die sicherste Variate scheint mir der Verkaufspreis , zu sein .
    Wenn dann aber noch wie von der der großen Koalition angedacht, die EEG Umlage dazu kommt, lohnt der gesamte Eigenverbrauch, nicht mehr ?
    Und ganz sicher keine Stromspeicherung, die sogar z T. subventioniert wird!!
    Gruß,
    Hartmut

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

    Ich hab mir zwar diesen Thread nicht wieder von vorne durchgelesen. Ist natürlich immer ein bisschen problematisch, mit ein paar kurzen Bemerkungen einen alten Thread wieder aufleben zu lassen.

    Aber ging es hier wirklich darum, dass man den selbstverbrauchten Strom nicht messen könnte? So ist es ja nicht, jede Anlage hat zwei Zähler.

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  • Hagen-Gronert
    Ein Gast antwortete
    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

    Zitat von Hartmut Beitrag anzeigen
    Nach aller Sucherei, habe ich für mich das so empfunden:
    Ich muss mindestens 10% vom Gesamtertrag selbst verbrauchen !
    Wenn es , nun mehr ist, auch gut ?
    Ich kann 10 % + XXX auch selber vermarkten !!
    Also, könnte ich auch wirklich, die Privatentnahme auch mit dem
    Strom börsen Preis ansetzen ??
    Das ist schon
    ganz schön traurig, daß man da, so" in der Luft hängt " ??

    Hallo Hartmut,

    ich bin Ihrer Meinung.

    Eine Polemik hilft nicht weiter. Zahlreiche Beispiele im Steuerrecht haben
    ähnliche Auswirkungen.

    Zum Beispiel hatte einer meiner Kunden ein Tabakwaren-Einzelhandelsgeschäft.
    Mein Kunde war Nichtraucher. Er ärgerte sich sehr, dass sein Finanzamt
    eine scheinbare Privatentnahme, geschätzt versteuerte.

    Ein weiteres Beispiel:
    Eine Kundin von mir betreibt ein Schmuck-Einzelhandelsgeschäft. Ihr Lebensgefährte
    finanzierte ihren Lebensunterhalt. Meine Kundin hatte lt. Erklärung des FA eine
    zu geringe Privatentnahme. Durch eine Schätzung wurde die Einkommensteuer
    entsprechend zum Nachteil meiner Kundin berechnet.

    Ungerechte Besteuerungen sind im Steuerrecht ein Ärgernis und
    ein echtes Politikum. ~ ~

    gez. Hagen - Gronert

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  • Hartmut
    antwortet
    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

    Ja.,Ok,
    oder eben an den Versorger verschenken, oder selber vermarkten !

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

    Es gibt keine Verpflichtung, selbst Strom zu verbrauchen.

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  • Hartmut
    antwortet
    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

    Nach aller Sucherei, habe ich für mich das so empfunden:
    Ich muss mindestens 10% vom Gesamtertrag selbst verbrauchen !
    Wenn es , nun mehr ist, auch gut ?
    Ich kann 10 % + XXX auch selber vermarkten !!
    Also, könnte ich auch wirklich, die Privatentnahme auch mit dem
    Strom börsen Preis ansetzen ??
    Das ist schon
    ganz schön traurig, daß man da, so" in der Luft hängt " ??

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  • mariendorfer
    Ein Gast antwortete
    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

    Hallo barni0007,

    bin mit meiner Erklärung jetzt erst dran und habe die gleiche Problematik.
    Ich nehme an, Du meintest den Wert pro Kwh/Eigenverbrauch für die
    EStErklärung. Hast Du die 13 Cent wie in einem Forum empfohlen
    angesetzt?
    Würde mich über eine Antwort freuen

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  • Ronald_Fe
    antwortet
    Forum?

    Wieso sollte denn ein Forum wissen, wie hoch die Kosten pro selbsterzeugter kWh in genau der einen PV-Anlage sind / waren?

    Das sind doch dort alles fremde Leute, die den Anlagenbetreiber und seine Anlage gar nicht kennen! Es muß doch der PV-Betreiber selbst wissen, wie hoch die Anschaffungskosten waren, welche Kreditzinsen er zahlt, welche Versicherungen er dafür abgeschlossen hat, welche weiteren laufenden Kosten auftreten - und im Vergleich dazu, wieviel kWh er mit seiner PV-Anlage in welchen Zeiträumen erzeugte.

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  • Konani
    Ein Gast antwortete
    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

    Muss ich mich anschließen, schaut doch einfach mal auf http://www.photovoltaikforum.com nach, dort gibt es genügend Antworten.

    Meinen Stromanbieter habe ich übrigens unter http://www.stromvergleich-kostenlos.net gewechselt, da ich leider kein Dach für eine Solaranlage habe, aber unbedingt zu einen Ökostromanbieter wollte.

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  • V. Liersee
    antwortet
    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

    Warum wird diese Frage nicht in einem Fachforum für Photovoltaik gestellt?

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  • Ronald_Fe
    antwortet
    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

    Grundsätzlich interessant ist, wie hoch die Kosten pro erzeugter kWh Strom in der Anlage des Fragestellers sind/waren.

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

    Zitat von barni0007 Beitrag anzeigen
    es geht nicht um die Vergütung Eigenverbrauch nach EEG. Sondern um den Betrag für Entnahme Selbstverbrauchter Strom
    PS: hatte ich ueberlesen... wo soll hier der unterschied sein zwischen eigenverbrauch und selbstverbraucht?

    habe grad noch folgendes im netz gefunden:

    Im Jahr 2011 liegt die Einspeisevergütung bei 28,74 Cent/kWh für Anlagen bis 30 kWp, jede selbst verbrauchte kWh bis 30% Eigenverbrauch wird mit 12,36 Ct vergütet. Ab welchem Strombezugspreis rentiert sich also im Jahr 2011 die Eigenverbrauchsregelung?
    Die Beispielberechnung selbst verbrauchter Strom sieht folgendermaßen aus:
    •Vergütung pro eingespeister kWh: 28,74 Cent
    •Vergütung pro selbst verbrauchter kWh: 12,36 Cent
    ...
    Die Differenz von 16,38 Cent/kWh ist übrigens im EEG festgeschrieben und bleibt immer gleich. Daher ist es nicht relevant, wie stark die Vergütungssätze für die Netzeinspeisung gekürzt werden. Für den Eigenverbrauchsanteil über 30% beträgt die Eigenverbrauchsvergütung im Jahr 2011 16,74 Cent/kWh für Anlagen bis 30 kWp
    quelle: http://www.photovoltaik-web.de/eigenverbrauch-pv/eigenverbrauch-solarstrom.html

    wenn die betraege derart festgeschrieben sind, muessten sie ja auch exakt so in ihrer abrechnung vom stromversorger auftauchen...

    vielleicht noch als letzte bemerkung dazu: betriebseinnahme ist IMHO tatsaechlich nur das, was der stromversorger verguetet.
    die ersparnis die man beim eigenverbrauch rein rechnerisch gegenueber dem bezug von normalem strom haette ist meines Erachtens nach gerade keine betriebseinnahme (falls die urspruengliche frage darauf abzielte).
    diesem 'fiktiven gewinn' stuenden ja sonst auch die 16,74 cent differenz als 'fiktiver verlust' gegenueber, wenn man den strom komplett an den versorger verkaufen wuerde...
    Zuletzt geändert von Falzo; 17.04.2012, 21:43.

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Bemessungsgrundlage für den Selbstverbrauch solarstrom

    Zitat von barni0007 Beitrag anzeigen
    Jetzt sind es nur noch 0,2874€/kWh und 0,1638€/kWh unter 30% und 0,12€ über 30%
    woher stammen denn diese zahlen?

    den tatsaechlichen wert fuer die eigene gewinnermittlung sollte man der abrechnung des energieversorgers entnehmen koennen, da muss ja schliesslich drauf stehen fuer wieviel kwh welcher betrag bezahlt wurde...

    das beispiel zur gewinnermittlung in dem verlinkten pdf ist in dem punkt imho nicht eindeutig, denn zunaechst wird im text beschrieben das die einspeiseverguetung fuer den selbstverbrauchten strom bei 320x0,2501 (netto) liegt, in der aufstellung darunter werden jedoch nur 320x0,20 angesetzt.

    darüberhinaus handelt es sich halt um ein BEISPIEL, die werte sind durch die tatsaechlichen beträge aus den eigenen abrechnungen zu ersetzen. wie oben schon geschrieben wurde, nur ihre stadtwerke und sie koennen wissen wieviel geld zwischen ihenen geflossen ist und wofuer ;-)

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