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Dringend Hilfe gesucht bei ANLAGE KIND!!!

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    Dringend Hilfe gesucht bei ANLAGE KIND!!!

    Hallo zusammen,

    Ich komme einfach nicht weiter in der Unterhaltsfrage und wie ich was, wo eintragen muss oder darf um... natürlich so viel zu sparen wies geht.

    Die Situation:

    "Ehepaar" - geschieden seit 2007 (ist aber glaube ich sowieso irrelevant
    Kind, 8 Jahre, lebt und ist gemeldet bei der Mutter.
    Die Mutter bekommt das volle Kindergeld.
    Vater zahlt 250 Euro Unterhalt/Monat, bekommt kein Kindergeld und hat die Tochter ca. aller zwei Wochenenden und die hälfte der Ferien. Er holt sie immer vom Wohnort der Mutter bzw. ihr selbst (ca 90km) ab und bringt sie auch wieder zurück.
    Beide haben geteiltes Sorgerecht und jeweils die 0,5 auf der Steuerkarte?

    Meine Fragen sind:

    Stehen ihm und wenn ja in welcher Höhe Freibeträge zu?
    Kann man das Kindergeld, dass sie ja bekommt, er aber nicht, obwohl er Ausgaben fürs Kind hat (Fahrtkosten usw...) irgendwie verrechnen?
    Kann er den Unterhalt als welche Kosten auch immer geltend machen?
    Und wo trage ich das alles ein

    Ich würde mich wirklich sehr über Antworten freuen, mein Freund und ich drehen noch durch bei der Zettelwirtschaft und das örtliche Finanzamt war nicht wirklich willig uns zu helfen.

    Vielen Dank schonmal

    Liebe Grüße

    Lila

    #2
    AW: Dringend Hilfe gesucht bei ANLAGE KIND!!!

    Die Unterhaltsverrechnung ist eine rein zivilrechtliche Frage zwischen ihnen und dem Vater, womit somit das Finanzamt natürlich nichts zu tun hat. Das wäre so, als wenn Sie sich beschweren, weil Ihre Kfz-Werkstatt sich weigert, Infos über den Euro-Rettungsschirm zu geben ;-)

    Zivilrechtlich STEHT dem Vater das halbe Kindergeld zu. aber nicht gegenüber der Kindergeldkasse, sondern der Anspruch geht gegen SIE. In der Regel dürfte das auch bei ihrer Unterhaltsberechnung berücksichtigt worden sein. Deswegen können sowohl Vater als auch Mutter in der Steuererklärung auch je nur den halben Kinderfreibetrag erhalten und in der Anlage Kind trägt Jeder als Kindergeldanspruch 1.104 €, also die Hälfte, ein.

    Durch den Kindergeldanspruch ist steuerlich die Unterhaltszahlung abgegolten.

    Eintragungen machen Sie in der Anlage Kind. da müssen sie sich einfach durchhangeln.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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