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Auswärtstätigkeit

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    Auswärtstätigkeit

    Hallo zusammen,

    bei einem Thema komme ich bei der Steuererklärung nicht weiter. Ich arbeite im Vertrieb in NRW und muß so ca. alle 2-3 Wochen nach Hamburg zu diversen Projektbesprechungen (425 km Einmalstrecke ). Diese Fahrt unternehme ich natürlich mit meinem Firmenwagen, den ich mit 1 % versteuer. Jetzt habe ich gehört, dass ich diese gefahrenen KM nach Hamburg bei der Steuer geltend machen kann. Stimmt das? und wo trage ich das ein? Wer kann mir hier weiterhelfen?
    Vielen Dank

    Gruß
    rivn

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit

    Hallo,
    bitte bei Anlage N Seite 2 ab Zeile 50 schauen
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Auswärtstätigkeit

      Danke für die schnelle Antwort. Werde ich direkt heute Nachmittag nachsehen und mich melden.

      Gruss

      rivn

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        #4
        AW: Auswärtstätigkeit

        Hat mir keine Ruhe gelassen, habe ich mir eben im Netz angesehen. So richtig schlau werde ich daraus nicht. Ich habe einen Firmenwagen, den ich mit 1 % versteuer. Spesen bekomme ich ersetzt. Ich habe immer gedacht, dass ich bei den Fahrten nichts geltend machen kann. Jetzt hat mir ein Bekannter mitgeteilt, dass er seine Fahrten mit dem Firmenwagen zur Zentrale, die auch über 200 km entfernt ist, steuerlich absetzten kann. Die Fahrten kommen alle 4 Wochen vor und werden als Auswärtstätigkeit gesehen. Vielleicht hat er ja Glück gehabt oder einen willigen Finanzler. Wie kann ich den Wert ermitteln, den ich dort eintragen muß (wenn es überhaupt geht).

        Meinen Bekannten sehen ich erst in 5 Wochen wieder, ihn kann ich nicht direkt fragen!

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          #5
          AW: Auswärtstätigkeit

          Kommt darauf an. Je nachdem ob es eine Dienstreise oder Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitssätte ist. Dabei geht es immer um Kleinigkeiten und (momentan) auch um wechselnde Rechtsprechungen.

          Aber egal, als was es abgesetzt werden kann, wäre eine eindeutige und weitergehende Antwort Steuerberatung. Und die darf hier im Forum nicht gegeben werden.

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            #6
            AW: Auswärtstätigkeit

            OK, vielen Dank. Es ist keine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, also eine Dienstreise. Ich werde die Fahrten jetzt einfach eintragen und das Finanzamt entscheiden lassen.
            DANKE!

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              #7
              AW: Auswärtstätigkeit

              Wie gesagt: Was für den einen wie eine Dienstreise aussieht könnte *rechtlich* "nur" eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sein (gerade bei Außendienstlern, die nur ab und zu zur Firmenzentrale fahren). Das sollte jetzt kein Vorschlag zum Eintrag sein, sondern nur ein Denkanstoß...

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                #8
                AW: Auswärtstätigkeit

                Danke für den Denkanstoß, werde meine Situation noch einmal genau prüfen. Es ist übrigends kein Weg zur Arbeitsstätte, denn mein Büro liegt ca. 2 KM von meiner Wohnung entfernt. Den Weg versteuere ich auch.
                Nochmals DANKE

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