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Auswärtstätigkeit und Tagegeld

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  • Falzo
    antwortet
    AW: Auswärtstätigkeit und Tagegeld

    man kann sowohl fuer fahrtkosten wie auch fuer verpflegungsmehraufwand eine eigen aufstellung machen und die angaben in kurzform auf der anlage N ausfuellen.

    Einen Kommentar schreiben:


  • marcstani
    Ein Gast erstellte das Thema Auswärtstätigkeit und Tagegeld.

    Auswärtstätigkeit und Tagegeld

    Hallo

    ich habe soweit alles gefunden was ich gesucht habe, nur leider hierauf keine Antwort gefunden. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

    Ich bin mehrfach im Jahr für ca. 2 Monate abgeordnet, sodass ich eine Auswärtstätigkeit angeben kann. Jetzte habe ich an einem Tag zunächst einen Frühdienst von 6 Stunden und dann am gleichen Tag noch Nachtdienst von 10 Stunden. Was muss ich dann hier bei der Verpflegungspauschale angeben? Zählt das als mehr als 14 Stunden oder kann ich nur die mehr als 8 Stunden vom Nachtdienst geltend machen?

    Des Weiteren bin ich öftern im Jahr auf Einsätzen welche nur ein oder zwei Tage gehen. Muss ich hierfür jeweils eine separate Auswärtstätigkeit angeben oder kann ich diese Einsätze (im Jahr 2011 23 Stük) gesammlt angeben und ein Beiblatt beifügen?


    Ich danke schonmal für eure Hilfe

    MfG
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