Hallo zusammen,
ich habe ein wenig geforscht und keinen Thread zu genau diesem Thema gefunden, daher eröffne ich ein neues Thema.
Mein Mann und ich haben am 13.06.14 geheiratet und haben zeitnah in der darauffolgenden Woche am 18.06. die Lohnsteuerklassenänderung bei unserem zuständigen Finanzamt vorgenommen (ich 3, mein Mann 5).
Da es Probleme bei der Anmeldung des Arbeitgebers meines Mannes gab musste dieser die ElStam Bescheinigung über den Wechsel bei seinem Arbeitgeber vorlegen.
Mein Arbeitgeber erhält die Daten, wie es auch sein soll, elektronisch.
Nun ist folgendes passiert:
das Finanzamt hat die Lohnsteuerklassen erst am 09.07. rückwirkend zum 01.07. geändert (wie auch immer es zu dieser massiven Verzögerung gekommen ist). Da die Daten aber immer nur einmal im Monat und zwar am 02. bzw. 03. eines Monats übermittelt werden, hat mein Arbeitgeber (der vor Lohnlauf zuletzt am 19.07. die Daten abgerufen hat) noch die Lohnsteuerklasse 4 für mich angezeigt bekommen.
Das bedeutet, mein Mann wurde nach Lstkl.5 und ich nach 4 abgerechnet. Somit fehlen uns diesen Monat mehrere hundert Euro.
Mein Arbeitgeber teilte mir nach Anfrage mit, dass er die Steuerklasse manuell nur dann ändern darf (gesetzlich), wenn ihm eine " Besondere Bescheinigung nach §39 vorliegt. Die ElStam Bescheinigung würde nicht ausreichen um die Klasse manuell zu ändern und meine Abrechnung im Korrekturlauf zu korrigieren.
Das Finanzamt weigert sich jedoch mir diese Bescheinigung auszustellen und gibt an, dass die ElStam Bescheinigung ausreicht.
Kann mir jemand sagen, wer denn nun Recht hat und wie die gesetzliche Lage hierzu ist? Im Internet kann ich nichts brauchbares finden :-(.
Im Vorfeld schonmal vielen Dank für eure Antworten,
Rengel
ich habe ein wenig geforscht und keinen Thread zu genau diesem Thema gefunden, daher eröffne ich ein neues Thema.
Mein Mann und ich haben am 13.06.14 geheiratet und haben zeitnah in der darauffolgenden Woche am 18.06. die Lohnsteuerklassenänderung bei unserem zuständigen Finanzamt vorgenommen (ich 3, mein Mann 5).
Da es Probleme bei der Anmeldung des Arbeitgebers meines Mannes gab musste dieser die ElStam Bescheinigung über den Wechsel bei seinem Arbeitgeber vorlegen.
Mein Arbeitgeber erhält die Daten, wie es auch sein soll, elektronisch.
Nun ist folgendes passiert:
das Finanzamt hat die Lohnsteuerklassen erst am 09.07. rückwirkend zum 01.07. geändert (wie auch immer es zu dieser massiven Verzögerung gekommen ist). Da die Daten aber immer nur einmal im Monat und zwar am 02. bzw. 03. eines Monats übermittelt werden, hat mein Arbeitgeber (der vor Lohnlauf zuletzt am 19.07. die Daten abgerufen hat) noch die Lohnsteuerklasse 4 für mich angezeigt bekommen.
Das bedeutet, mein Mann wurde nach Lstkl.5 und ich nach 4 abgerechnet. Somit fehlen uns diesen Monat mehrere hundert Euro.
Mein Arbeitgeber teilte mir nach Anfrage mit, dass er die Steuerklasse manuell nur dann ändern darf (gesetzlich), wenn ihm eine " Besondere Bescheinigung nach §39 vorliegt. Die ElStam Bescheinigung würde nicht ausreichen um die Klasse manuell zu ändern und meine Abrechnung im Korrekturlauf zu korrigieren.
Das Finanzamt weigert sich jedoch mir diese Bescheinigung auszustellen und gibt an, dass die ElStam Bescheinigung ausreicht.
Kann mir jemand sagen, wer denn nun Recht hat und wie die gesetzliche Lage hierzu ist? Im Internet kann ich nichts brauchbares finden :-(.
Im Vorfeld schonmal vielen Dank für eure Antworten,
Rengel
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