Hallo,
da ich mich steuerlich nicht wirklich auskenne, habe ich eine Frage zu ELSTaM im Zusammenhang mit Kindern über 18 Jahre.
Die "Auskenner" bitte ich um Nachsicht. Vielleicht könnten diese mir antworten ;-)
Zur Zeit habe ich als ELSTaM -2- Kinderfreibeträge eingetragen.
Nun wird ein Kind von uns im März 2015 -18- Jahre alt.
Das Kind wird vorsausichtlich noch bis Mitte 2015 die Schule besuchen und danach verm. eine Ausbildung beginnen oder studieren.
Muss ich noch Ende 2014 beim FA den Vordruck "Vereinfachter Antrag auf lohnsteuerermäßigung 2015" mit Schulbescheinigung einreichen?
Oder gilt der Freibetrag automatisch weiter für das gesamte nächste Jahr, da mein Kind beim Jahreswechsel noch keine 18 war?
Vielen Dank bereits jetzt und viele Grüße
da ich mich steuerlich nicht wirklich auskenne, habe ich eine Frage zu ELSTaM im Zusammenhang mit Kindern über 18 Jahre.
Die "Auskenner" bitte ich um Nachsicht. Vielleicht könnten diese mir antworten ;-)
Zur Zeit habe ich als ELSTaM -2- Kinderfreibeträge eingetragen.
Nun wird ein Kind von uns im März 2015 -18- Jahre alt.
Das Kind wird vorsausichtlich noch bis Mitte 2015 die Schule besuchen und danach verm. eine Ausbildung beginnen oder studieren.
Muss ich noch Ende 2014 beim FA den Vordruck "Vereinfachter Antrag auf lohnsteuerermäßigung 2015" mit Schulbescheinigung einreichen?
Oder gilt der Freibetrag automatisch weiter für das gesamte nächste Jahr, da mein Kind beim Jahreswechsel noch keine 18 war?
Vielen Dank bereits jetzt und viele Grüße
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