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Abrechnungssystemwechsel

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    Abrechnungssystemwechsel

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage zu der o. a. Thematik.
    Was ist bei einem Abrechnungssystemwechsel zu tun?
    Müssen die relevanten Firmen mit dem alten System bei ELStAM abgemeldet und mit dem neuen System bei ELStAM wieder neu angemeldet werden?
    Wenn ja, wie muss dies konkret durchgeführt werden?
    Für eine aufschlussreiche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    #2
    AW: Abrechnungssystemwechsel

    Der reine Wechsel der im Betrieb eingesetzten Software bedingt m. w. keine erneute Anmeldung der Arbeitnehmer. Dies kann aber ggf. von Software zu Software unterschiedlich sein.

    Eine Neuanmeldung ist dann notwendig wenn:
    - der Datenübermittler (z.B. Steuerberater) wechselt
    - der Arbeitnehmer an eine andere Betriebsstätte mit eigener Lohnabrechnung versetzt wird
    - sich die lohnsteuerliche Steuernummer des Arbeitgebers ändert
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: Abrechnungssystemwechsel

      Zitat von franzmaster56 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,
      ich habe eine Frage zu der o. a. Thematik.
      Was ist bei einem Abrechnungssystemwechsel zu tun?
      Müssen die relevanten Firmen mit dem alten System bei ELStAM abgemeldet und mit dem neuen System bei ELStAM wieder neu angemeldet werden?
      Wenn ja, wie muss dies konkret durchgeführt werden?
      Für eine aufschlussreiche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
      Zur Klarstellung und Ergänzung, die Abrechnung wird mit einer anderen Anwendersoftware UND die ELStAM-Meldungen werden von einer anderen Stelle übermittelt!

      Kommentar


        #4
        AW: Abrechnungssystemwechsel

        Guten Tag,
        in dem von mir eingesetzten Programm gibt es eine Auswahl: Wechsel des Datenübermittlers..............
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

        Kommentar


          #5
          AW: Abrechnungssystemwechsel

          Hallo franzmaster56,

          es gibt zwei Varianten:
          Ein Wechsel des Datenübermittlers hat keine Auswirkungen auf die ELStAM der Arbeitnehmer.
          Beim Wechsel selbst, gibt es zwei Möglichkeiten:
          1.Der neue Datenübermittler hat die Möglichkeit der Ummeldung. Diese erfolgt dadurch, dass für alle Arbeitnehmer des betroffenen Arbeitgebers der Termin, zu dem umgemeldet werden soll, identisch ist. Der bisherige Datenübermittler muss die Arbeitnehmer dazu nicht abmelden. Die Ummeldung sollte erst dann erfolgen, wenn der bisherige Datenübermittler alle noch ausstehenden Änderungslisten abgerufen hat. Der neue Datenübermittler erhält eine Ummeldebestätigungsliste. Der alte Datenübermittler erhält mit der nächsten Monatsliste den Hinweis, dass er nicht mehr abrufberechtigt ist.
          2.Der alte Datenübermittler meldet die Arbeitnehmer ab und der neue Datenübermittler meldet die Arbeitsverhältnisse neu an. Dabei erhält der alte Datenübermittler eine Abmeldebestätigungsliste, der neue eine Anmeldebestätigungsliste.

          Beamtenschweiß hatte schon kurz darauf hingewiesen.

          Tschüß

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            #6
            AW: Abrechnungssystemwechsel

            Was mache ich denn wenn der alte Datenübermittler sich weigert die Arbeitnehmer abzumelden, wie bekommt der neue Datenübermittler dann die Arbeitnehmer ins System ???
            Zuletzt geändert von IT-User; 16.02.2015, 12:06.

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              #7
              AW: Abrechnungssystemwechsel

              Hi IT-User,

              so what? - Der neue Datenübermittler meldet die Arbeitgeber für seinen Mandanten im Hauptarbeitsverhältnis an, und gut ist. Damit hätte nun der alte Datenübermittler für seinen Mandanten ein Problem, oder vielmehr dann auch nicht – who cares? Die Arbeitnehmer können jedenfalls nach ihren individuellen Steuermerkmalen abgerechnet werden und Alle sind glücklich:
              die Arbeitnehmer, der neue Datenübermittler und der alte Datenübermittler.
              Eine klassische Win-Win-Win-Situation. Das Leben kann so einfach sein
              Mit freundlichen Grüßen
              gez. D. Cremer

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