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Nach Arbeitgeberwechsel in Stkl. 6 abgerechnet

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    Nach Arbeitgeberwechsel in Stkl. 6 abgerechnet

    Hallo,

    ich habe zum 01.11. den Arbeitgeber gewechselt und bin normalerweise in Lohnsteuerklasse 1, nun erhielt ich ende letzter Woche meine erste Abrechnung vom neuen Arbeitgeber (Arbeitgeber zahlt rückwirkend für den Vormonat zum 15. des Folgemonats) und bin fast vom Stuhl gefallen als ich den Nettobetrag gesehen habe. Schnell merkte ich das ich in Stkl. 6 abgerechnet wurde und reklamierte dies umgehend. Mein neuer Arbeitgeber erstellt jetzt nochmal eine Abrechnung und ich soll den fehlenden Betrag dann nächste Woche erhalten.

    Nun ist mir heute aber ein ganz böser Verdacht gekommen. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber wurde die Lohnabrechnung mitte des laufenden Monats erstellt und zum 25. ausbezahlt, allerdings habe ich dort im Schichtdienst gearbeitet so das meine Schichtzuschläge immer erst im Folgemonat gebucht wurde. So kam es nun auch das meine Schichtzulagen für Oktober von meinem Ex-Arbeitgeber mitte November abgerechnet und zum 25.11. ausbezahlt wurden. Kann es sein das daher der Novemberlohn meines neuen Arbeitgebers eventuell sogar zu recht in Steuerklasse 6 abgerechnet wurden (2 Jobs)? Das wäre auf jeden Fall sehr schlecht für mich und ich frage mich ob ich irgendwas dagegen tun kann, denn da mein Verdienst nicht besonders hoch ist, kann ich mir den finanziellen Schaden der mir durch die Abrechnung in Stkl. 6 entstanden ist nicht leisten. Wäre nett falls mir da jemand weiterhelfen kann der sich auskennt.

    Gruß Karl
    Zuletzt geändert von karl1984; 15.12.2014, 21:14.

    #2
    AW: Nach Arbeitgeberwechsel in Stkl. 6 abgerechnet

    Hallo Karl,
    das passiert vielen Arbeitnehmern dank ELStAm!
    Es ist doch nichts verloren, erstelle die Einkommensteuererklärung für 2014 und alles wird gut...................
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Nach Arbeitgeberwechsel in Stkl. 6 abgerechnet

      Das ist nicht dein ernst, oder? Ich mache zwar jedes Jahr die Lohnsteuererklärung aber das hilft mir jetzt überhaupt nicht, ich brauche das fehlende Geld jetzt und nicht in ein paar Monaten. Wie ich schon gesagt habe, ich habe wirklich alles andere als ein üppiges Einkommen und arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma, wenns bei der Abrechnung nach Kl. 6 bleibt kann ich meine Miete nicht zahlen. Das wäre eine mittlere Katastrophe für mich, kann man das nicht irgendwie mit dem Finanzamt klären? Kann doch nicht sein das ich wegen einer lumpigen Nachzahlung von Schichtzuschlägen in Höhe von 60€ plötzlich 300€ weniger Netto habe, wenns auch nur für nen Monat ist. Da hat mich ja mein Ex-Arbeitgeber zum Abschied nochmal schön reingeritten, unglaublich.

      Edit: Gerade nochmal auf der Lohnabrechnung nachgeschaut: Da steht unter dem Punkt Mehrfachbeschäftigung "Nein", frage ist jetzt nur ob das eine Angabe des Arbeitgebers ist oder ob sich aus meinen ELStAM Daten, wenn ja dann war das villeicht echt nur ein Fehler, hoffe ich mal.
      Zuletzt geändert von karl1984; 15.12.2014, 23:00.

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        #4
        AW: Nach Arbeitgeberwechsel in Stkl. 6 abgerechnet

        Grundsätzlich entscheidet nicht das Finanzamt, nach welcher Steuerklasse ein Arbeitgebere abrechnet. Die Grundvoraussetzungen dafür legt der Arbeitgeber selbst, da er in ELSTAM bei der Anmeldung eines Arbeitnehmers angeben muss, ob dieser bei ihm im Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis beschäfgigt wird. Und die Angabe des Arbeitgebers mit Nebenarbeitsverhältnis löst im Regelfall die Steuerklasse 6 aus. Ist dies unzutreffend, am besten die Angelegenheit erst mit dem Lohnbüro abklären.


        Die Eingabehilfe von Elsterformular sagt dazu ergänzend folgendes:


        Frage: Kann ein (neuer) Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer auch dann anmelden, wenn er vom alten Arbeitgeber noch nicht abgemeldet wurde?

        Antwort: Ja, wenn sich der neue Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber anmeldet, wird der bisherige Arbeitgeber automatisch als Neben- bzw. weiterer Arbeitgeber eingestuft.
        Zuletzt geändert von ; 16.12.2014, 05:53.

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          #5
          AW: Nach Arbeitgeberwechsel in Stkl. 6 abgerechnet

          Dein aktueller Arbeitgeber muss dich in ELSTAM abmelden und am nächsten Tag wieder neu anmelden mit dem Merkmal HAUPTARBEITGEBER.

          Dadurch wird dein früherer AG automatisch als Nebenarbeitgeber eingestuft so dass dieser nur noch auf StKl. 6 abrechnen kann.

          Ob eine falsche Arbeitgeber-Einstufung vorliegt oder dein neuer AG einfach Mist gemacht hat, kannst du durch einen Anruf beim Finanzamt rausbekommen. Dort kann man dir sagen welcher AG bei dir als Hauptarbeitgeber gespeichert ist. ---> Ändern kann das FA an den gespeicherten werten jedoch nichts. Das können nur die AG selber durch die Anmeldung.

          Sofern du im EOP authentifiziert bist (am besten mit ID Nummer) kannst du dort deine ELSTAM Daten auch selber abrufen und kontrollieren welchem AG welche Steuerklasse zugeordnet wurde.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            AW: Nach Arbeitgeberwechsel in Stkl. 6 abgerechnet

            Hallo karl1984,

            der schnellste Weg wäre für dich sicherlich bei deinem Arbeitgeber fragen, wie hat er dich angemeldet bzw. was hat er abgerufen -> und dann siehe meine Vorredner eventuell Anmeldung korrigieren usw.

            Tschüß

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