Hallo,
es geht um folgenden Sachverhalt:
Arbeitgeber-Wechsel zum 15./16.11.2014, letzte Abrechnung am "allgemeinen" Termin 24.11.2014 durch Steuerberater (DATEV).
Dieser versäumt die Abmeldung des AN, Korrektur-Abrechnung mit Abmeldung zum 15.11.2014 erfolgt am 02.12.2014.
Bis dahin alles ok - Steuerkl./ELStAM wie bisher.
Der AN erhält seine letzte Abrechnung (November), SV-Bescheinigung, Lohnsteuerbescheinigung und die Auszahlung des November-Lohns.
Es ist also alles abgeschlossen und erledigt.
Im Zuge der nächsten Lohnabrechnung (Dezember), durchgeführt vom Steuerberater am 18.12.2014, wird dennoch für besagten AN automatisch - ohne Zutun des StB - eine Korrektur-Abrechnung für November und eine neue Lohnsteuerbescheinigung erstellt: Steuerklasse 6 ab 01.11.2014 (!), woraus nun eine Überzahlung des Lohns von fast 250 € (LSt/SolZ) resultiert.
Die Lohnsteuer-Anmeldung Dezember enthält somit diesen Betrag, der damit vom (alten) AG auch ans Finanzamt abzuführen ist.
Der überzahlte Betrag wird vom AN zurückgefordert. Der hat dafür kein Verständnis und verweigert die Rückzahlung.
Eine Steuererklärung hat er noch nie abgegeben und will das auch nicht tun.
Frage:
Wie kommt es zur nachträglichen Änderung der ELStAM und zur automatischen Korrektur?
Mir ist klar, dass mit Anmeldung des AN durch den neuen Haupt-AG der bisherige AG zum Neben-AG wird - aber doch erst ab 16.11.2014 und nicht für Zeiträume davor!?
Was ist hier schief gelaufen bzw. wie kann so etwas in Zunkunft verhindert werden?
Danke schonmal für kompetente Antworten!
Gruß
Steuercat
es geht um folgenden Sachverhalt:
Arbeitgeber-Wechsel zum 15./16.11.2014, letzte Abrechnung am "allgemeinen" Termin 24.11.2014 durch Steuerberater (DATEV).
Dieser versäumt die Abmeldung des AN, Korrektur-Abrechnung mit Abmeldung zum 15.11.2014 erfolgt am 02.12.2014.
Bis dahin alles ok - Steuerkl./ELStAM wie bisher.
Der AN erhält seine letzte Abrechnung (November), SV-Bescheinigung, Lohnsteuerbescheinigung und die Auszahlung des November-Lohns.
Es ist also alles abgeschlossen und erledigt.
Im Zuge der nächsten Lohnabrechnung (Dezember), durchgeführt vom Steuerberater am 18.12.2014, wird dennoch für besagten AN automatisch - ohne Zutun des StB - eine Korrektur-Abrechnung für November und eine neue Lohnsteuerbescheinigung erstellt: Steuerklasse 6 ab 01.11.2014 (!), woraus nun eine Überzahlung des Lohns von fast 250 € (LSt/SolZ) resultiert.
Die Lohnsteuer-Anmeldung Dezember enthält somit diesen Betrag, der damit vom (alten) AG auch ans Finanzamt abzuführen ist.
Der überzahlte Betrag wird vom AN zurückgefordert. Der hat dafür kein Verständnis und verweigert die Rückzahlung.
Eine Steuererklärung hat er noch nie abgegeben und will das auch nicht tun.
Frage:
Wie kommt es zur nachträglichen Änderung der ELStAM und zur automatischen Korrektur?
Mir ist klar, dass mit Anmeldung des AN durch den neuen Haupt-AG der bisherige AG zum Neben-AG wird - aber doch erst ab 16.11.2014 und nicht für Zeiträume davor!?
Was ist hier schief gelaufen bzw. wie kann so etwas in Zunkunft verhindert werden?
Danke schonmal für kompetente Antworten!
Gruß
Steuercat
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