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Fahrtkosten bei Minijobbern

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    Fahrtkosten bei Minijobbern

    Unser Minijobber erhält Fahrtkostenzuschuss über die km-Berechnung. Auf diesen Zuschuss zahlen wir pauschal 15% LSt und 5,5% Soli.(Kirche entfällt hier)

    Muss ich deswegen jetzt für den Minijobber ELSTAM angeben/ausfüllen?

    #2
    AW: Fahrtkosten bei Minijobbern

    Minijobber werden nicht in ELSTAM angemeldet. Der Fahrtkostenzuschuss wird m. w. ebenfalls über die Knappschaft abgerechnet.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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