Ich habe am 5.8.2014 einen Arbeitnehmer gemeldet, dessen Beschäftigungsbeginn der 1.7.2014 war. Ich kann nun Daten abrufen, so oft ich möchte, unter "Navigation", "Meldestatus der Arbeitsnehmer" steht in der ersten Spalte der Zeile des Mitarbeiters ein gelbes Symbol. Rechts davon steht unter der Überschrift "Letzter bekannter Meldestatus" "In Anmeldung". Soweit ich sehe, kann ich nur darauf warten, daß das Finanzamt die Anmeldung durchführt.
Inzwischen habe ich einen Brief des Finanzamts erhalten, demzufolge die Anmeldung des Arbeitnehmers an der ELStAM-Datenbank sowie der anschließende Abruf der Besteuerungsmerkmale nicht erfolgreich abgeschlossen worden sei. Stimmt, denke ich, aber wie soll ich die Besteuerungsmerkmale abrufen, solange das Finanzamt die Anmeldung nicht bestätigt? Vermutlich kann das Finanzamt ein Bußgeld verhängen, wenn ich die Merkmale nicht zum Stichtag abrufe. Aber kann ich ein Bußgeld verhängen, wenn das Finanzamt die Anmeldung nicht bis zum Stichtag bestätigt? Wie anders kann ich das Finanzamt motivieren, tätig zu werden?
Inzwischen habe ich einen Brief des Finanzamts erhalten, demzufolge die Anmeldung des Arbeitnehmers an der ELStAM-Datenbank sowie der anschließende Abruf der Besteuerungsmerkmale nicht erfolgreich abgeschlossen worden sei. Stimmt, denke ich, aber wie soll ich die Besteuerungsmerkmale abrufen, solange das Finanzamt die Anmeldung nicht bestätigt? Vermutlich kann das Finanzamt ein Bußgeld verhängen, wenn ich die Merkmale nicht zum Stichtag abrufe. Aber kann ich ein Bußgeld verhängen, wenn das Finanzamt die Anmeldung nicht bis zum Stichtag bestätigt? Wie anders kann ich das Finanzamt motivieren, tätig zu werden?
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