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Erstabruf Lohnsteuerkarte ?

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    Erstabruf Lohnsteuerkarte ?

    Hallo Miteinander,

    ich bin neu im Business.
    Mein 89-jähriger Vater braucht eine Haushaltshilfe und nun ist er "Arbeitgeber" geworden.

    Vom Finanzamt bekam ich den Hinweis die Lohnsteuerkarte via Elster abzurufen.

    Wenn ich unter Dienste reinschaue, sehe ich zwar den Eintrag "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte",
    aber dort ist kein aktiver Link.

    Wie kann ich die Lohnsteuerkarte abrufen?
    Habe alle Menues durchgeschaut und nichts gefunden.

    Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
    Ich wünsche schon mal frohe Ostern.

    Gruß
    Andy

    #2
    AW: Erstabruf Lohnsteuerkarte ?

    Zitat von Andy_F Beitrag anzeigen
    Hallo Miteinander,

    ich bin neu im Business.
    Mein 89-jähriger Vater braucht eine Haushaltshilfe und nun ist er "Arbeitgeber" geworden.

    Vom Finanzamt bekam ich den Hinweis die Lohnsteuerkarte via Elster abzurufen.

    Wenn ich unter Dienste reinschaue, sehe ich zwar den Eintrag "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte",
    aber dort ist kein aktiver Link.

    Wie kann ich die Lohnsteuerkarte abrufen?
    Habe alle Menues durchgeschaut und nichts gefunden.

    Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
    Ich wünsche schon mal frohe Ostern.

    Gruß
    Andy
    Hallo Andy, das kannst Du nicht!
    Dein Arbeitgeber (Vater) muss sich mit einem Organisationszertifikat (Steuernummer für die Lohnsteueranmeldungen) registrieren, danach "seine" Arbeitnehmer anmelden und erst dann kann er die ELSTAM seiner Arbeitnehmer abrufen!
    Ich weiss, es ist ein wenig kompliziert, allerdings kann ich daran nichts ändern.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Erstabruf Lohnsteuerkarte ?

      Hallo zusammen,
      es besteht auch diese Möglichkeit:
      http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_...line/node.html
      Grüsse
      Kontierung

      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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        #4
        AW: Erstabruf Lohnsteuerkarte ?

        Danke für die super schnelle Antwort.

        Da habe ich mich schon - durchgebissen.
        Ich habe ein Organisationszertifikat und bin auch angemeldet. Ebenso die Anmeldung bei SV.NET für die Sozialversicherung.
        Das erledige ich alles für ihn.

        Die Lohnsteueranmeldung habe ich schon durchgeführt und auch die Rückmeldung des Finanzamts bekommen.
        Bei der Lohnsteuerbescheinigung 2014 habe ich leider die falsche Steuerklasse angegeben :-(
        Mir war nicht klar, dass es die Lohnsteuerkarte noch gibt und ich sie abrufen muss.
        Das war die Info von Finanzamt bei meinem Anruf am Donnerstag - Ich muss die elektr. Lohnsteuerkartre abrufen !

        Jetzt finde ich diesen Dialog nicht bzw. dort wird mir kein Link angezeigt ( Dienste - Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte ).

        Zitat von stiller Beitrag anzeigen
        Hallo Andy, das kannst Du nicht!
        Dein Arbeitgeber (Vater) muss sich mit einem Organisationszertifikat (Steuernummer für die Lohnsteueranmeldungen) registrieren, danach "seine" Arbeitnehmer anmelden und erst dann kann er die ELSTAM seiner Arbeitnehmer abrufen!
        Ich weiss, es ist ein wenig kompliziert, allerdings kann ich daran nichts ändern.

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          #5
          AW: Erstabruf Lohnsteuerkarte ?

          Zitat von Andy_F Beitrag anzeigen
          Danke für die super schnelle Antwort.

          Da habe ich mich schon - durchgebissen.
          Ich habe ein Organisationszertifikat und bin auch angemeldet. Ebenso die Anmeldung bei SV.NET für die Sozialversicherung.
          Das erledige ich alles für ihn.

          Die Lohnsteueranmeldung habe ich schon durchgeführt und auch die Rückmeldung des Finanzamts bekommen.
          Bei der Lohnsteuerbescheinigung 2014 habe ich leider die falsche Steuerklasse angegeben :-(
          Mir war nicht klar, dass es die Lohnsteuerkarte noch gibt und ich sie abrufen muss.
          Das war die Info von Finanzamt bei meinem Anruf am Donnerstag - Ich muss die elektr. Lohnsteuerkartre abrufen !

          Jetzt finde ich diesen Dialog nicht bzw. dort wird mir kein Link angezeigt ( Dienste - Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte ).
          Hallo Andy, im EOP ist die Anmeldung (noch?) nicht möglich. Aber in EF: Datei -> neu -> Arbeitgeber -> ELSTAM
          Frohe Ostern trotz des Steuerkrams!
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Erstabruf Lohnsteuerkarte ?

            Hallo Stiller,

            besten Dank für den Tipp.
            Ich habe parallel im Netz der Netze gesucht und bin gerade auf ELSTER-Formular - EF - gestossen.
            Der Download läuft.

            Danke für die Info. Dann werde ich dort fündig.

            Wenn ich sehe, was alles zu machen ist, dann wundert es mich nicht mehr, dass es soviele Haushaltshilfen gibt, die - Schwarz - arbeiten.
            Das alles hätte mein Vater mit seinen 89 Jahren niemals hinbekommen.
            Der nächste Infarkt wäre fällig gewesen.

            Danke auch an die andere Antwort aus dem Forum.
            Sie ist aber nicht geringfügig beschäftigt.
            Wer im Haushalt lebt und die Eltern unterstützt sollte, unabhängig der Nationalität auch einen gerechten Lohn bekommen.
            Die Vorzüge der Renten- und Sozialversicherung wollen wir selbst ja auch in Anspruch nehmen.
            Dann gilt es die für diesen Einsatz auch.

            Ich wünsche allen frohe Ostern und tauche jetzt in EF ein.

            Gruß Andy

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              #7
              AW: Erstabruf Lohnsteuerkarte ?

              Hallo Andy,

              danke für die Rückmeldung. Viel Erfolg wünscht s(klein)tiller. Wenn Du noch Probleme hast, weisst Du ja, wo wir zu finden sind.

              P.S.: Ich zitiere einen Nutzer hier aus dem Forum: Lachen ist die beste Medizin.
              Zuletzt geändert von stiller; 04.04.2015, 16:39. Grund: Lachen
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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