Hallo zusammen,
ich wollte mich mal generell nach der Vorgehensweise erkundigen, die im ELStAM-Verfahren bei einem Wechsel des Steuer-Zertifikates (Datenübermittlers) notwendig ist.
Die Ummeldung wurde mittlerweile erfolgreich durchgeführt. Meine Erkenntnisse fasse ich hier mal stichpunktartig kurz zusammen:
- Für den Wechsel des Steuer-Zertifikates (Datenübermittlers) ist es notwendig, eine Ummeldung aller Mitarbeiter unter dem neuem ELSTER-Zertifikat durchzuführen, wodurch die Verknüpfung zwischen Datenübermittler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer aktualisiert wird.
- Ohne vorausgegangene Ummeldung können bestehende Arbeitsverhältnisse nicht abgemeldet werden (da kein entsprechendes Arbeitsverhältnis zur Kombination vorhanden ist).
- Ohne vorausgegangene Ummeldung werden die ELStAM-Monatslisten nicht unter dem neuen ELSTER-Zertifikat bereitgestellt.
- Ummeldungen können nur im aktuellen Monat durchgeführt werden (Bsp: frühstmögliches Ummeldedatum am 09.09.2015 wäre der 01.09.2015).
- Die Ummeldung sollte nach erfolgreichem Abholen der Monatslisten unter dem alten ELSTER-Zertifikat erfolgen.
- Offene Transfers (An- und Abmeldungen) sollten vor der Ummeldung unter dem alten ELSTER-Zertifikat abgeschlossen (verschickt, abgeholt und verarbeitet) werden.
- Das Erstellen von ELStAM-Meldungen nach erfolgter Ummeldung für Zeiträume vor dem Ummeldedatum ist nicht mehr möglich (Bsp: An-/Abmeldung zum 23.08.2015 nach Ummeldung zum 01.09.2015).
Danke für Eure Mithilfe!
Viele Grüße
ich wollte mich mal generell nach der Vorgehensweise erkundigen, die im ELStAM-Verfahren bei einem Wechsel des Steuer-Zertifikates (Datenübermittlers) notwendig ist.
Die Ummeldung wurde mittlerweile erfolgreich durchgeführt. Meine Erkenntnisse fasse ich hier mal stichpunktartig kurz zusammen:
- Für den Wechsel des Steuer-Zertifikates (Datenübermittlers) ist es notwendig, eine Ummeldung aller Mitarbeiter unter dem neuem ELSTER-Zertifikat durchzuführen, wodurch die Verknüpfung zwischen Datenübermittler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer aktualisiert wird.
- Ohne vorausgegangene Ummeldung können bestehende Arbeitsverhältnisse nicht abgemeldet werden (da kein entsprechendes Arbeitsverhältnis zur Kombination vorhanden ist).
- Ohne vorausgegangene Ummeldung werden die ELStAM-Monatslisten nicht unter dem neuen ELSTER-Zertifikat bereitgestellt.
- Ummeldungen können nur im aktuellen Monat durchgeführt werden (Bsp: frühstmögliches Ummeldedatum am 09.09.2015 wäre der 01.09.2015).
- Die Ummeldung sollte nach erfolgreichem Abholen der Monatslisten unter dem alten ELSTER-Zertifikat erfolgen.
- Offene Transfers (An- und Abmeldungen) sollten vor der Ummeldung unter dem alten ELSTER-Zertifikat abgeschlossen (verschickt, abgeholt und verarbeitet) werden.
- Das Erstellen von ELStAM-Meldungen nach erfolgter Ummeldung für Zeiträume vor dem Ummeldedatum ist nicht mehr möglich (Bsp: An-/Abmeldung zum 23.08.2015 nach Ummeldung zum 01.09.2015).
Danke für Eure Mithilfe!
Viele Grüße
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