Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

WLSTAM Abruf nach neuer Zertifikatsregistrierung nich möglich

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    WLSTAM Abruf nach neuer Zertifikatsregistrierung nich möglich

    Folgende Fehlermeldung erhalte ich beim ELSTAM Abruf

    Fehler: ELStAM-Abfrage fehlgeschlagen: Fehler im NutzdatenHeader. Der ELSTER-Annahmeserver hat einen Fehler zurückgemeldet. Bitte werten Sie die Serverantwort aus. Bei Sammeldaten sind alle Nutzdatenblöcke zu prüfen, um den fehlerhaften Datensatz identifizieren zu können. (Details: Fehler Transfer-Header: Datenuebermittler mit Idnr 47593426100 wurde nicht gefunden. Fehler Nutzdatenheader: ())

    Kann mir da jemand weiter helfen?

    Danke

    #2
    AW: WLSTAM Abruf nach neuer Zertifikatsregistrierung nich möglich

    Wenn ich das Wort Nutzdatenheader als Suchbegriff rechts oben in die Forensuche eingebe dann kommen ein paar recht ähnliche Treffer. Helfen die weiter?
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 26.10.2015, 23:13.

    Kommentar


      #3
      AW: WLSTAM Abruf nach neuer Zertifikatsregistrierung nich möglich

      Hallo Schwartz,

      wolltest du mit einem persönlichen Zertifikat mit Id.-Nr. übermitteln ?
      Das könnte schon die Fehlermeldung erklären.
      Oder hat deine Steuernummer kein gültiges Arbeitgebersignal ?

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: WLSTAM Abruf nach neuer Zertifikatsregistrierung nich möglich

        Die ELSTAM Daten sind an das jeweilige Zertifikat gebunden. WEnn man ein anderes / Neues Zertifikat benutzen will, muss man alle Arbeitnehmer erstmal mit dem alten Zertifikat abmelden und dann wieder mit dem neuen anmelden.

        Kommentar


          #5
          AW: WLSTAM Abruf nach neuer Zertifikatsregistrierung nich möglich

          Hallo ElsterTussi,
          oder man achtet darauf das einmal erstellte Zertifikat zu verlängern.
          Man kann auch eine Ummeldung auf das neue Zertifikat machen.
          Zu näheren Erläuterungen siehe hier ->https://www.elster.de/faq_ag_nw.php#
          ELSTAM -> Wie kann der Datenübermittlerwechsel erfolgen ->
          Der neue Datenübermittler hat die Möglichkeit eine Ummeldung (Datenübermittlerwechsel) durchzuführen. Bei der Ummeldung sollte der neue Datenübermittler die IdNr. zu allen aktiven Arbeitsverhältnissen des betreffenden Arbeitgebers berücksichtigen. Als Referenzdatum kann bei der Ummeldung nur ein Wert zwischen dem 01. des aktuellen Monats und dem 01. des Folgemonats bezogen auf den Tag der Ummeldung verwendet werden. Die Ummeldung sollte erst dann erfolgen, wenn der bisherige Datenübermittler alle noch ausstehenden änderungslisten abgerufen hat. Der neue Datenübermittler erhält eine Ummeldebestätigungsliste mit ab dem bei der Ummeldung gewählten Referenzdatum gültigen ELStAM. Der alte Datenübermittler erhält mit der nächsten Monatsliste den Hinweis, dass er nicht mehr abrufberechtigt ist.

          Alternativ kann der alte Steuerberater/Datenübermittler die Arbeitnehmer auch ab und der neue Datenübermittler die Arbeitsverhältnisse neu anmelden. Dabei erhält der alte Datenübermittler eine Abmeldebestätigungsliste und der neue eine Anmeldebestätigungsliste.

          Das kann man natürlich bei einem Zertifikatswechsel analog so machen.
          Also nicht zwingend mit altem Zertifikat alle abmelden und mit neuem Zertifikat alle anmelden.


          Tschüß
          Zuletzt geändert von holzgoe; 29.10.2015, 19:04. Grund: Ergänzung

          Kommentar

          Lädt...
          X