Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kirchensteuer obwohl kein Mitglied - wie aus Lohnsteuerkarte entfernen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kirchensteuer obwohl kein Mitglied - wie aus Lohnsteuerkarte entfernen?

    Guten Tag,
    ich bin nun seit Juli nach meiner abgeschlossenen Ausbildung berufstätig und hatte Probleme mit meinem Gehalt (da intern etwas verloren ging, aber tut ja nicht zur Sache). Da ich aber viel rumtelefonieren musste auch mit HR aus meiner Firma, kam heraus, dass ich im System bei denen im Feld Konfession "Evangelisch" stehen hatte und ich seit Mitte oder Ende 2013 Kirchensteuer in der Ausbildung bereits (Übernahme in der selben Firma) bezahlt habe. Mir ist das nur nie aufgefallen, die Dame hat das in der Personalakte prompt geändert, nun zahle ich aber trotzdem Kirchensteuer noch. Nun habe ich mich bei ElsterOnline angemeldet und Lohnsteuerauskunft angefragt und diese heute eingesehen und dort steht tatsächlich "Kirchensteuerabzug des Steuerpflichtigen - ev". Nun meine Ausbildung begann September 2012 und musste ja ab dort schon eine Lohnsteuerkarte haben und ich habe nirgends Angaben gemacht, dass ich Mitglied einer Kirche bin (Ich bin nicht getauft oder sonstiges) und habe also nicht schon immer Kirchensteuer gezahlt, nun muss es doch aber irgendwie in meine Akte oder Lohnsteuerkarte gerutscht sein! Nur wie bekomme ich das wieder raus? Normalerweise macht man das ja mit einem Austritt und muss wahrscheinlich mit der Austrittsbescheinigung/erklärung zum Finanzamt, aber wie wenn man kein Mitglied ist?

    Ich bitte um Hilfe!

    #2
    AW: Kirchensteuer obwohl kein Mitglied - wie aus Lohnsteuerkarte entfernen?

    Die Religion wird in der Elstam - Datenbank von der Stadt oder Gemeinde eingespeist.
    Ich würde mich an deiner Stelle daher mal an das Einwohnermeldeamt wenden.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Kirchensteuer obwohl kein Mitglied - wie aus Lohnsteuerkarte entfernen?

      Nein, bei Deiner Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro ist da wohl die Konfession reingerutscht. Prüfe mal die Anmeldung, die Du da sicher mitbekommen hast. Das Finanzamt und damit letztlich der Arbeitgeber ist an diese Eintragungen gebunden. Fazit:

      Kläre über das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro, wo und wann und warum das dort reingeraten ist. Wenn das falsch ist, kläre mit denen, wie das wieder rausgeht, ggf. wollen die von der Kirche eine Bestätigung. Wenn Du das bereinigt hast lassen, dann ist die Konfession zumindest für die Zukunft draußen. Das Finanzamt wird vermutlich aus dem Datensatz dann nicht ersehen können, ob Du ab sofort oder schon immer oder seit 1877 nicht in der Kirche bist, so dass Du als Beilage zur Steuererklärung eine Bestätigung des Bürgerbüros oder Einwohnermeldeamts beifügen solltest. Ich unterstelle dabei mal, dass Du für 2012 ff. noch keine Steuerbescheide hast. wenn doch, dann ist insoweit natürlich Essig, wenn Du die Rechtsbehelfsfrist versäumt hast.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Kirchensteuer obwohl kein Mitglied - wie aus Lohnsteuerkarte entfernen?

        Hallo timo2112,
        wenn du noch nie in der Kirche warst, wird sich die Kirche schwertun, dir etwas zu bescheinigen. Aber das Meldeamt wenn das einen Eintragungsfehler gemacht hat -> sollte das von sich aus korrigieren (siehe Picard777). Ich hatte schon Fälle, das jemand eine schriftliche Erklärung vorgelegt hat ->hiermit erkläre ich, dass ich nie Mitglied einer Religionsgemeinschaft war usw. und die Meldebehörde hat das akzeptiert.

        Im Hinblick auf KISTAM ab 01.01.2016 solltest du auch tätig werden, denn dann würden die Banken auch automatisch Kirchensteuer einziehen wenn Abgeltungssteuer erhoben wird und du das nicht widerrufen hast.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Kirchensteuer obwohl kein Mitglied - wie aus Lohnsteuerkarte entfernen?

          Im Hinblick auf KISTAM ab 01.01.2016 solltest du auch tätig werden

          Ich meine, mich erinnern zu können, dass meine Bank mich davon informiert hat, das bereits 2015 die Kirchenkapitalertragsteuer von ihr einbehalten wird oder irre ich mich da?

          Dank niedriger Zinsen sinken unsere Kapitalerträge 2015 aber unter den Sparerpauschbetrag. So ein Glück!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Kirchensteuer obwohl kein Mitglied - wie aus Lohnsteuerkarte entfernen?

            Ja, ab 2015.
            Mfg

            Kommentar


              #7
              AW: Kirchensteuer obwohl kein Mitglied - wie aus Lohnsteuerkarte entfernen?

              Hallo,
              ihr habt recht -> kleiner Blackout

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                AW: Kirchensteuer obwohl kein Mitglied - wie aus Lohnsteuerkarte entfernen?

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                ...wenn du noch nie in der Kirche warst, wird sich die Kirche schwertun, dir etwas zu bescheinigen....
                Könnte man meinen. Ich habe aber auch Bestätigungen der Kirchen gesehen, in denen diese bescheinigt, dass nach ihren Unterlagen Person X nicht getauft und nicht Mitglied der Kirche ist.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kirchensteuer obwohl kein Mitglied - wie aus Lohnsteuerkarte entfernen?

                  Zitat von Timo2112 Beitrag anzeigen
                  Normalerweise macht man das ja mit einem Austritt und muss wahrscheinlich mit der Austrittsbescheinigung/erklärung zum Finanzamt, aber wie wenn man kein Mitglied ist?
                  Genauso war's bei mir. Es hat nur 3 Monate oder so gedauert, bis der Austritt wirksam wurde und ich keine Kirchensteuer mehr bezahlen musste.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kirchensteuer obwohl kein Mitglied - wie aus Lohnsteuerkarte entfernen?

                    Hallo Klaus-Kinsky,

                    aber timo2112 hat das Problem er ist gar nicht in der Kirche und kann auch nicht austreten.

                    Tschüß

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X