Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kirchensteuer nicht auf Lohnsteuerkarte.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kirchensteuer nicht auf Lohnsteuerkarte.

    Hallo.


    Habe vom Arbeitgeber 2 Lohnsteuerabrechnungen/Karten bekommen.
    Einmal 01.01.2014 bis 30.04.2014 und die andere 01.05.2014 bis 31.12.2014.
    Hab sie aber nicht angesehen.
    Da ich das elektronische Belegabrufverfahren von Elster mit einem Steuerprogramm benutzt habe.
    Jetzt will die Kirche eine Nachzahlung, weil:
    Wie ich aber jetzt festgestellt habe, ist auf der 2. Karte (01.05.2014 bis 31.12.2014) keine Kirchensteuer ausgewiesen.
    Obwohl ich erst am 30.11.2014 von der Kirche ausgetreten bin.
    Und ich auch laut Lohnabrechnung die Kirchensteuer bis dahin bezahlt habe (abgezogen wurde)
    Wer ist schuld und was sollte ich jetzt am besten tun?

    Schon mal vielen Dank für die Antwort.

    #2
    AW: Kirchensteuer nicht auf Lohnsteuerkarte.

    Sorry, blicke da nicht durch, was Du sagen willst:

    Auf der zweiten Lohnsteuerbescheinigung wird KEIN Kirchensteuerabzug ausgewiesen, auf den dazugehörigen Lohnabrechnungen aber doch ? Habe ich das richtig verstanden ? Sind die Summen der Lohnabrechnungen vom Job Nr. 2 identisch mit der zweiten Lohnabrechnung mit Ausnahme des Kirchensteuerabzugs ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Kirchensteuer nicht auf Lohnsteuerkarte.

      Ja, so ist es. Sonst ist alles korrekt. Lohnsteuer, Rentenversicherung usw.
      Es ist nur 1 Arbeitgeber der 2 Lohnsteuerkarten ausgestellt hat.
      Januar bis Ende April und Mai bis Dezember. Vermutlich weil sich unser Firmenname geändert hat?!

      Kommentar


        #4
        AW: Kirchensteuer nicht auf Lohnsteuerkarte.

        Erster Ansprechpartner in solchen Fällen ist immer die Lohnbuchhaltung, von der kommt ja schließlich die Lohnsteuerbescheinigung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Kirchensteuer nicht auf Lohnsteuerkarte.

          Lohnsteuerkarten gibt's übrigens seit einigen Jahren nicht mehr.
          Eine Lohnsteuerbescheinigung und eine Lohnsteuerkarte sind auch 2 verschiedene Paar Stiefel. Bitte nicht verwechseln.
          Mfg

          Kommentar

          Lädt...
          X