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ELStAM und Kinderfreibetrag

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    ELStAM und Kinderfreibetrag

    Meine Tochter wurde im Dezember 18 Jahre und mein AG hat mir neulich gesagt, dass in seiner ELStAM-Meldung für mich der Kinderfreibetrag gestrichen sein.
    - Nun weiß ich, dass die Kindergeldkasse, bei der ich die weitere Berechtigung wegen Schulbesuch angezeigt hatte, NICHT automatisch an das Finanzamt meldet :-(
    - Das wurde vom Finanzamt inzwischen korrigiert, nachdem ich einen vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung mit Schulnachweis eingereicht hatte.

    Meine Fragen :
    Meine Tochter nimmt nach dem Abi im Wintersemester ein Studium auf. Wann muss ich die Meldung machen? Jedes Semester? Immer mit vereinfachter Lonsteuerermäßigung?

    Kann ich das über ELSTER machen?
    Und trotzdem meine jährliche Einkommensteuer papierhaft?

    Danke für die Aufklärung und Hilfe
    Uwe

    #2
    AW: ELStAM und Kinderfreibetrag

    Hallo Uwe.
    die Eintragung wirkt sich "nur" auf Zuschlagsteuern -Soli und Kirchensteuer aus- und soweit mir bekannt, kann ab 2016 auch der Antrag auf 2-jähriger Gültigkeit gestellt werden
    https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/

    sollte weiterhelfen
    der vollständige Link wird hier nicht akzeptiert.........
    https://www.formulare-bfinv.de
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: ELStAM und Kinderfreibetrag

      Über Elster kann man den Antrag zumindest noch nicht stellen.
      Mfg

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        #4
        AW: ELStAM und Kinderfreibetrag

        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        Über Elster kann man den Antrag zumindest noch nicht stellen.
        Danke für die Antwort.
        Das ganze ELSTER wird für mich erst dann interessant, wenn ich bei meiner Steuererklärung KEINE Belege mehr zusätzlich dem Finanzamt einreichen muss.
        - Also überhaupt kein Vorteil zu meinem PC-Steuerprogramm.

        Und dass man noch nicht mal eine ELStAM-Meldung online machen kann ist mehr als schwach.

        Trotzdem nochmal Danke
        Uwe

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
        Hallo Uwe.
        die Eintragung wirkt sich "nur" auf Zuschlagsteuern -Soli und Kirchensteuer aus- und soweit mir bekannt, kann ab 2016 auch der Antrag auf 2-jähriger Gültigkeit gestellt werden
        https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/

        sollte weiterhelfen
        der vollständige Link wird hier nicht akzeptiert.........
        https://www.formulare-bfinv.de
        Vielen Dank, leider funktioniert der Link nicht.

        Grüße
        Uwe

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          #5
          AW: ELStAM und Kinderfreibetrag

          Mensch, dann such doch mal selber im Netz, habe ich doch auch gemacht, wenn ich den 2. Link anklicke lande ich in der Formularauswahl (rechtsseitig) und was ist eine ELStAm-Meldung?
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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            #6
            AW: ELStAM und Kinderfreibetrag

            Vielleicht funktioniert der Link in dieser Form.

            Link entfernt!

            Die direkten Links funktionieren für Dritte nicht, weil das Formularmanagementsystem eine technische Prüfung des verwendeten Browsers vorschaltet.
            Zuletzt geändert von Charlie24; 13.12.2015, 12:47. Grund: direkter Link nicht möglich
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: ELStAM und Kinderfreibetrag

              na, dann klick mal drauf.............
              Grüsse
              Kontierung

              in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                #8
                AW: ELStAM und Kinderfreibetrag

                Zitat von UWE59 Beitrag anzeigen

                Und dass man noch nicht mal eine ELStAM-Meldung online machen kann ist mehr als schwach.

                Trotzdem nochmal Danke
                Uwe



                Hallo Uwe,
                eine ELSTAM-Meldung ist nur für Arbeitgeber gedacht, wenn dein Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag verarbeitet wird, kann dein Arbeitgeber eine Änderungsliste über ELSTAM mit deinen geänderten Verhältnissen abrufen.

                Tschüß

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