Zusammenveranlagung

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  • Progress
    Neuer Benutzer
    • 09.06.2016
    • 1

    #1

    Zusammenveranlagung

    Kann der Ehemann über sein Konto auch die Lohnsteuerkarte der Ehefrau anfordern?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15403

    #2
    AW: Zusammenveranlagung

    Kommentar

    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3033

      #3
      AW: Zusammenveranlagung

      Das kommt drauf an was genau du willst.

      Belegabruf zur Erstellung der Einkommensteuererklärung: Ja, hier kannst du mit entsprechender Berechtigung auch die Jahreslohnbescheinigung deiner Frau abrufen

      Einsicht in die gespeicherten ELSTAM Daten: Nein, das geht nur für die eigene ID-Nummer
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar

      • holzgoe
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 12107

        #4
        AW: Zusammenveranlagung

        Hallo Progress,

        hier hast du mal ein paar Infos zum Belegabruf -> Abrufcode beantragen ,Freischaltcode einmalig für andere Personen usw.



        Und der Abruf deiner gespeicherten ELSTAM beim Arbeitgeber ->findest du unter im EOP unter Dienste ->Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte ->Hier können Sie eine Aufstellung Ihrer aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale sowie die Zugriffe auf diese anfordern.

        Tschüß

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