Hallo liebe Leute,
folgende Frage, die erst jetzt aufgefallen ist, beschäftigt uns:
Mit Monatsliste Oktober 2014 wurde für einen Beschäftigten mit Gültigkeit = 01. 2015 Steuerklasse I mit Kinderfreibetrag 0,0 aufgeliefert. Mit Monatsliste November 2014 wurde erneut eine Änderung geliefert: Steuerklasse I mit Kinderfreibetrag 1,0 mit Gültigkeit = 12.2014.
Für unser Programm ist die letzte Änderung, d.h. die mit Monatsliste November gelieferten Daten, maßgebend. D.h., die Abrechnung erfolgt seit 12.2014 mit Kinderfreibetrag 1,0.
Nun zeigt der Beschäftigte uns an, dass er keinen Kinderfreibetrag hat, wir haben ihn an das Finanzamt verwiesen, diese teilten mit, dass in der Datenbank alles ordnungsgemäß gespeichert ist (Kinderfreibetrag 0,0) und auch an den Arbeitgeber geliefert wurde.
Unsere Lösung… wir suchen uns nochmals die Monatsliste Oktober 2014 (Gültigkeit ab 01.2015, Stkl I, KiFB 0,0) heraus und spielen diese erneut ein.
ABER: Es ist eigentlich völlig unlogisch, dass die Daten aus der Monatsliste Oktober 2014 weiterhin gültig sein sollen, da sie ja mit den Daten der Monatsliste November 2014 quasi überschrieben wurden. Da die Daten aus der Monatsliste November 2014 nur mit „Gültig ab“ = 12.2014 geliefert wurden, verlieren doch die zuvor ausgelieferten Daten ihre Gültigkeit, oder? Wie soll ein Arbeitgeber hier wissen, dass die Werte ab Januar 2015 weiterhin gelten sollen? Müssten dann von der ELStAM-Datenbank nicht nochmals die ab 01.2015 gültigen Daten übermittelt werden?
Vielen Dank!
folgende Frage, die erst jetzt aufgefallen ist, beschäftigt uns:
Mit Monatsliste Oktober 2014 wurde für einen Beschäftigten mit Gültigkeit = 01. 2015 Steuerklasse I mit Kinderfreibetrag 0,0 aufgeliefert. Mit Monatsliste November 2014 wurde erneut eine Änderung geliefert: Steuerklasse I mit Kinderfreibetrag 1,0 mit Gültigkeit = 12.2014.
Für unser Programm ist die letzte Änderung, d.h. die mit Monatsliste November gelieferten Daten, maßgebend. D.h., die Abrechnung erfolgt seit 12.2014 mit Kinderfreibetrag 1,0.
Nun zeigt der Beschäftigte uns an, dass er keinen Kinderfreibetrag hat, wir haben ihn an das Finanzamt verwiesen, diese teilten mit, dass in der Datenbank alles ordnungsgemäß gespeichert ist (Kinderfreibetrag 0,0) und auch an den Arbeitgeber geliefert wurde.
Unsere Lösung… wir suchen uns nochmals die Monatsliste Oktober 2014 (Gültigkeit ab 01.2015, Stkl I, KiFB 0,0) heraus und spielen diese erneut ein.
ABER: Es ist eigentlich völlig unlogisch, dass die Daten aus der Monatsliste Oktober 2014 weiterhin gültig sein sollen, da sie ja mit den Daten der Monatsliste November 2014 quasi überschrieben wurden. Da die Daten aus der Monatsliste November 2014 nur mit „Gültig ab“ = 12.2014 geliefert wurden, verlieren doch die zuvor ausgelieferten Daten ihre Gültigkeit, oder? Wie soll ein Arbeitgeber hier wissen, dass die Werte ab Januar 2015 weiterhin gelten sollen? Müssten dann von der ELStAM-Datenbank nicht nochmals die ab 01.2015 gültigen Daten übermittelt werden?
Vielen Dank!
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