Hallo, ich habe gerade ein riesen Problem.
Ich habe gerade eben erfahren, dass meine StKl. 1 auf StKl. 6 geändert wurde. Mein alter Arbeitgeber (aus 2014) hat sich geirrt und sich unzulässiger weise in ELS wieder als Hauptarbeitgeber angemeldet. Somit ist mein aktueller und einziger Arbeitgeber seit Februar als Nebenverdienst umgemeldet worden. Jetzt muss ich für die 6 Monate die Steuern nachzahlen und für den zukunftigen Gehalt auch noch StKl.6 entrichten. Soviel konnte ich bis jetzt übers Telefon von Finazamt erfahren. Laut Finanzamt wird es paar Monaten dauern das wieder zu richten.
Das Problem ist, dass das Geld, was ich mir erspart habe, und mein Einkommen fest eingeplannt sind. Ich bin nähmlich kurz nach der Ausbildung, nebenbei studiere privat in zweiten Semester und am 01.07.2017 soll ich noch umziehen. Ich habe bereits meine alte Wohnung dafür gekündigt. Das Geld war fest eingeplannt für Umzugskosten, Kaution und Miete. Wenn ich die Steuer überweisen werde, habe ich kein Geld mehr für den Umzug.
Gibt es für mich eine Möglichkeit, dass das Finazamt diese Fehlentscheidung quasi in einem "Eilverfahren" korriegieren kann?
Ich habe gerade eben erfahren, dass meine StKl. 1 auf StKl. 6 geändert wurde. Mein alter Arbeitgeber (aus 2014) hat sich geirrt und sich unzulässiger weise in ELS wieder als Hauptarbeitgeber angemeldet. Somit ist mein aktueller und einziger Arbeitgeber seit Februar als Nebenverdienst umgemeldet worden. Jetzt muss ich für die 6 Monate die Steuern nachzahlen und für den zukunftigen Gehalt auch noch StKl.6 entrichten. Soviel konnte ich bis jetzt übers Telefon von Finazamt erfahren. Laut Finanzamt wird es paar Monaten dauern das wieder zu richten.
Das Problem ist, dass das Geld, was ich mir erspart habe, und mein Einkommen fest eingeplannt sind. Ich bin nähmlich kurz nach der Ausbildung, nebenbei studiere privat in zweiten Semester und am 01.07.2017 soll ich noch umziehen. Ich habe bereits meine alte Wohnung dafür gekündigt. Das Geld war fest eingeplannt für Umzugskosten, Kaution und Miete. Wenn ich die Steuer überweisen werde, habe ich kein Geld mehr für den Umzug.
Gibt es für mich eine Möglichkeit, dass das Finazamt diese Fehlentscheidung quasi in einem "Eilverfahren" korriegieren kann?
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