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Auflieferung rückwirkende ELStAM

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    Auflieferung rückwirkende ELStAM

    Hallo,

    ich habe mal wieder eine Frage zu rückwirkender Lieferung von ELStAM-Daten.

    Folgender Sachverhalt:
    Mit der Anmeldebestätigungsliste wurden folgende Daten geliefert:
    Gültig-Ab 01.08.2016; Stkl. V; MkM rk
    Gültig-Ab 01.09.2016; Stkl. V; MkM (leer)

    Mit der nachfolgenden Änderungsliste wurden folgende Daten geliefert:
    Gültig-Ab 09.08.2016; Stkl. V; MkM rk

    Erst im Jahr 2017 erfolgte über Änderungsliste eine weitere Datenlieferung:
    Gültig-Ab 01.01.2017; Stkl. 4; MkM (leer), KiFB 1,0

    Erst danach ist der Sachverhalt überhaupt aufgefallen, da der Arbeitnehmer sich meldete und feststellte, dass für die Zeit September – Dezember 2016 Kirchensteuer abgeführt wurde.

    Frage:
    1. Warum wurden hier überhaupt Daten mit Gültig-Ab 09.08.16 geliefert, da sich im Vergleich zu den vorher gelieferten Daten nichts geändert hatte (August 2016 = MkM rk)?
    2. Wären hier mit der Monatsliste neben dem Gültig-Ab 09.08.2016 nicht auch noch die Daten gültig ab 01.09.2016 an den Arbeitgeber zu liefern gewesen (Für uns als Arbeitgeber wurden die ursprünglichen Daten ab 01.09.2016 mit den geänderten Daten ab 09.08.2016 quasi außer Kraft gesetzt)? Oder versteckt sich hier eine etwas andere Logik?

    Vielen Dank!

    Mfg

    #2
    AW: Auflieferung rückwirkende ELStAM

    Hallo CoIL,

    Kirchensteuermerkmale kommen von der Meldebehörde.

    Offensichtlich gab es eine Änderung nachdem du den Arbeitnehmer angemeldet hast
    Deshalb gab es eine Änderungsliste im Folgemonat gilt rk, denn bei der Anmeldung hieß es ja leer.

    Und ab 01.01.2017 hast du Steuerklassenwechsel und keine Kirche.
    Eigentlich sollte das dir der betroffene AN am besten sagen können, ist er ausgetreten aus der Kirche, oder war er überhaupt nicht in der Kirche, gab es eine Fehlmeldung durch die Meldebehörde.

    Der Punkt ist immer der, wann wurden Änderungen vorgenommen und waren diese auch richtig.

    Tschüß

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      #3
      AW: Auflieferung rückwirkende ELStAM

      mich ärgert ja nicht die Änderung zum Jahreswechsel, sondern die Änderung im August.

      Nach der Anmeldebestätigungsliste war der August mit Kirchensteuerpflicht vorgesehen, ab September keine Kirchensteuerpflicht. Nach Auslieferung dieser Daten (und Verarbeitung auf unserer Seite) wurden mit der Änderungsliste geänderte Daten geliefert, nämlich ab 9. August Merkmal Kirchensteuerpflicht ... bedeutet für mich: im August ergibt sich keine Änderung, da Kirchensteuerpflicht ja bereits gespeichert, für die Zeit ab September ergibt sich durch diese Datenlieferung eine Änderung: Es besteht auch weiterhin Kirchensteuerpflicht (ab 9.8.), die vorher gespeicherten Daten (keine Kirchensteuer ab 1.9.) sind mit dieser Änderungsliste meines Erachtens außer Kraft getreten.

      Oder
      Galten die mit der Anmeldebestätigung gelieferten Daten ab 1.9. 2016 trotz der Änderungsliste weiter?

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        #4
        AW: Auflieferung rückwirkende ELStAM

        Hallo CoIL,

        nein, es gilt immer das, was in der letzten Liste kommt, und damit galt die Kirchensteuerpflicht auch ab September wieder.
        Warum diese Liste kam, wie gesagt kann dir vielleicht der AN erklären.

        Tschüß

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          #5
          AW: Auflieferung rückwirkende ELStAM

          Fazit - nur nochmal für mich zum Verständnis:
          Die ursprünglich ab dem 01.09. gültigen Daten (keine Kirchensteuerpflicht) waren außer Kraft. Sollte dies weiter gelten, hätte die Änderungsliste neben der Änderung ab 9.8. ein weiteres Gültig-Ab enthalten müssen?

          Kommentar


            #6
            AW: Auflieferung rückwirkende ELStAM

            Hallo CoIL,
            ganz genau, du hast damit alles richtig gemacht, wenn du ab 01.9.2016 Kirchensteuer vom Lohn abgezogen hast.

            Was mich bei solchen Fällen immer wundert, warum die betroffenen AN nicht gleich aktiv werden, wenn etwas nicht stimmt vorausgesetzt.

            Tschüß

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              #7
              AW: Auflieferung rückwirkende ELStAM

              was mich eher wundert ... dass die Finanzverwaltung der Meinung ist, dass die ursprünglichen Daten (ohne Kirchensteuer) zum 1.9. gespeichert und weiterhin gültig sind und NICHT durch die rückwirkende Änderung außer Kraft gesetzt sind.

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                #8
                AW: Auflieferung rückwirkende ELStAM

                Hallo CoIL,

                in der ELSTAM Datenbank werden Familienstand, Religionswechsel oder Austritt durch die Meldebehörde gepflegt.
                Das Finanzamt korrigiert auf Antrag Steuerklassen und berücksichtigt Freibeträge.

                Für betroffene AN werden nur Änderungslisten erstellt, wenn das Finanzamt oder die Meldebehörde etwas geändert hat und die AG sind doch an die Änderungslisten gebunden ab dem Mitteilungszeitraum ->offen bleibt wieso gab es dieses Hin und Her.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Auflieferung rückwirkende ELStAM

                  Ja, als Arbeitgeber bin ich an die gelieferten Daten gebunden.

                  In diesem Fall war die Aussage unserer Finanzverwaltung: Die Daten ab 1.9. sind in der ELStAM-Datenbank gespeichert und weiterhin gültig. Hätte sich etwas geändert (doch Kirchensteuerpflicht ab 1.9.), wäre in der Änderungsliste ein weiterer Eintrag mit 1.9. enthalten gewesen (mit Kirchensteuerpflicht).

                  Sollte dies der Fall sein, ist es für die Arbeitgeber bei rückwirkenden Datenlieferungen schwierig zu erkennen, welche Daten außer Kraft gesetzt wurden und welche noch gültig sind.

                  Steht das eigentlich in irgendeiner offiziellen Dokumentation, dass bei rückwirkenden Datenlieferungen bereits gelieferte künftige Daten nochmals mitzuliefern sind?

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                    #10
                    AW: Auflieferung rückwirkende ELStAM

                    Hallo CoIL,

                    hier mal ein Merkblatt im Anhang.

                    Tschüß

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Hallo,

                    umfassendes Infomaterial findest du auch hier ->https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php

                    Tschüß
                    Angehängte Dateien
                    Zuletzt geändert von holzgoe; 13.06.2017, 14:56. Grund: Ergänzung

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                      #11
                      AW: Auflieferung rückwirkende ELStAM

                      Danke für die Links, leider finden sich in den Dokumenten keine weiteren Hinweise, ob bei rückwirkenden Datenlieferungen die zukünftig gültig nochmals mitzuliefern sind. Wir haben heute schon mal danach gesucht ... Ich wollte erst mal sicher gehen, ob dem überhaupt so ist oder ob wir hier etwas falsch machen.

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                        #12
                        AW: Auflieferung rückwirkende ELStAM

                        Hallo CoIL,

                        vielleicht mal die FAQ durchschweifen, da gibt es allerhand Einzelbeispiele mit Problemfällen.

                        Aber solche Fälle wie du schilderst sind kein Einzelfall mit noch ganz anderen Kuriositäten, wo dann niemand weiß wie die Daten dahineingekommen sind, wenn dich das etwas beruhigt.

                        Du hast nichts falsch gemacht -> wenn der betroffene AN sofort aktiv geworden wäre, hätte er auch eine Bescheinigung für dich bekommen.

                        Tschüß

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                          #13
                          AW: Auflieferung rückwirkende ELStAM

                          Ich bin in der Arbeitgeberstelle beim Finanzamt und etwas erstaunt, das ihr jetzt noch für das vergangene Jahr etwas bei den Lohnabrechnungen aufgreifen wollt. Normalerweise müsste doch längst die Lohnsteuerbescheinigung für 2016 übermittelt sein und der Arbeitnehmer kann alles, was eventuell falsch gelaufen ist (zu viel abgeführt) durch Abgabe einer Antragsveranlagung korrigieren lassen. Wenn zu wenig abgeführt worden wäre, müsste der Arbeitgeber eine formlose Mitteilung nach § 41 c EStG an sein Betriebsstättenfinanzamt schicken. Ist euren Frage also rein rhetorisch um das Verhalten von ELSTAM zu analysieren, oder wollt ihr tatsächlich noch etwas im alten Jahr ändern?

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                            #14
                            AW: Auflieferung rückwirkende ELStAM

                            Hallo Susa222,

                            theoretisch können ja Arbeitgeber auch für 2016 noch bis 31.12.2017 Korrekturen von Lohnsteuerbescheinigungen schicken, um solche Fehler zu bereinigen.
                            Konsequenterweise müssten Sie dann auch eine korrigierte Lohnsteueranmeldung machen.

                            Was CoIL betrifft, war sein Anliegen wie läuft es im Normalfall -> Änderungslisten kommen immer nur bei Änderungen und die letzte Liste ist immer die aktuellste und damit anzuwenden für die angegebenen Zeiträume.
                            Fehlerhafte Fallkonstellationen kommen immer wieder vor und bringen schnell etwas durcheinander.

                            Tschüß

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