Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage zu rückwirkender Lieferung von ELStAM-Daten.
Folgender Sachverhalt:
Mit der Anmeldebestätigungsliste wurden folgende Daten geliefert:
Gültig-Ab 01.08.2016; Stkl. V; MkM rk
Gültig-Ab 01.09.2016; Stkl. V; MkM (leer)
Mit der nachfolgenden Änderungsliste wurden folgende Daten geliefert:
Gültig-Ab 09.08.2016; Stkl. V; MkM rk
Erst im Jahr 2017 erfolgte über Änderungsliste eine weitere Datenlieferung:
Gültig-Ab 01.01.2017; Stkl. 4; MkM (leer), KiFB 1,0
Erst danach ist der Sachverhalt überhaupt aufgefallen, da der Arbeitnehmer sich meldete und feststellte, dass für die Zeit September – Dezember 2016 Kirchensteuer abgeführt wurde.
Frage:
1. Warum wurden hier überhaupt Daten mit Gültig-Ab 09.08.16 geliefert, da sich im Vergleich zu den vorher gelieferten Daten nichts geändert hatte (August 2016 = MkM rk)?
2. Wären hier mit der Monatsliste neben dem Gültig-Ab 09.08.2016 nicht auch noch die Daten gültig ab 01.09.2016 an den Arbeitgeber zu liefern gewesen (Für uns als Arbeitgeber wurden die ursprünglichen Daten ab 01.09.2016 mit den geänderten Daten ab 09.08.2016 quasi außer Kraft gesetzt)? Oder versteckt sich hier eine etwas andere Logik?
Vielen Dank!
Mfg
ich habe mal wieder eine Frage zu rückwirkender Lieferung von ELStAM-Daten.
Folgender Sachverhalt:
Mit der Anmeldebestätigungsliste wurden folgende Daten geliefert:
Gültig-Ab 01.08.2016; Stkl. V; MkM rk
Gültig-Ab 01.09.2016; Stkl. V; MkM (leer)
Mit der nachfolgenden Änderungsliste wurden folgende Daten geliefert:
Gültig-Ab 09.08.2016; Stkl. V; MkM rk
Erst im Jahr 2017 erfolgte über Änderungsliste eine weitere Datenlieferung:
Gültig-Ab 01.01.2017; Stkl. 4; MkM (leer), KiFB 1,0
Erst danach ist der Sachverhalt überhaupt aufgefallen, da der Arbeitnehmer sich meldete und feststellte, dass für die Zeit September – Dezember 2016 Kirchensteuer abgeführt wurde.
Frage:
1. Warum wurden hier überhaupt Daten mit Gültig-Ab 09.08.16 geliefert, da sich im Vergleich zu den vorher gelieferten Daten nichts geändert hatte (August 2016 = MkM rk)?
2. Wären hier mit der Monatsliste neben dem Gültig-Ab 09.08.2016 nicht auch noch die Daten gültig ab 01.09.2016 an den Arbeitgeber zu liefern gewesen (Für uns als Arbeitgeber wurden die ursprünglichen Daten ab 01.09.2016 mit den geänderten Daten ab 09.08.2016 quasi außer Kraft gesetzt)? Oder versteckt sich hier eine etwas andere Logik?
Vielen Dank!
Mfg
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