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Wie ändere ich meine Steuerklasse beim Arbeitgeber?

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    Wie ändere ich meine Steuerklasse beim Arbeitgeber?

    Wie kann ich meine Steuerklasse ändern? Es ist purer Zufall, dass mir aufgefallen ist, dass meine Steuerklasse nicht stimmt. Es macht - komischerweise - auch keinen großen Unterschied, wenn ich es ausrechne. Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern (13 und 15). Ich gebe auf jeder Steuererklärung an, dass ich Steuerklasse 2 habe und 2 volle Kinderfreibeträge, da mein Ex-Mann im Ausland wohnt und arbeitet (ist in Deutschland nicht steuerpflichtig). Warum steht dann auf meiner Elektronischen Lohnsteuerkarte die Steuerklasse 1 und nur 1 Kinderfreibetrag?
    Mir ist es wahrscheinlich auch deshalb nicht aufgefallen, weil ich bei der Steuererklärung die Daten automatisch elektronisch über das ElterPortal übernommen habe und da, komischerweise, die richtigen Angaben drin waren. Steuerklasse 2 und 2 volle Kinderfreibeträge.
    Das Problem hatte ich schon mal, und da hieß es dann von meinem zuständigen Finanzamt, dass ich das mit jeder Steuererklärung neu beantrage und das dann automatisch auch so übernommen und weitergegeben wird. Aber anscheinend nicht . . . Ich habe meine Einkommenssteuererklärung dieses Jahr relativ früh gemacht. Sobald die Daten im Februar abrufbereit waren.
    Meine Frage ist nun: WIE KANN ICH DAS ÄNDERN? Und wie kann so etwas überhaupt passieren?

    #2
    AW: Wie ändere ich meine Steuerklasse beim Arbeitgeber?

    Ich gebe auf jeder Steuererklärung an, dass ich Steuerklasse 2 habe und 2 volle Kinderfreibeträge, da mein Ex-Mann im Ausland wohnt und arbeitet (ist in Deutschland nicht steuerpflichtig). Warum steht dann auf meiner Elektronischen Lohnsteuerkarte die Steuerklasse 1 und nur 1 Kinderfreibetrag?
    Was du in deiner Steuererklärung angibst, entscheidest du ganz allein. Das wird auch nicht auf Richtigkeit überprüft, da es für die Höhe der Einkommensteuer keine Rolle spielt.

    Was in deinen ELSTAM-Daten steht, entscheidet das Finanzamt aufgrund der dort bekannten Tatsachen. Um das zu ändern, musst du zumindest einen Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.

    http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...rg&c=n&d=x&t=x
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wie ändere ich meine Steuerklasse beim Arbeitgeber?

      Zitat von Kerstin-A Beitrag anzeigen
      Warum steht dann auf meiner Elektronischen Lohnsteuerkarte die Steuerklasse 1 und nur 1 Kinderfreibetrag?
      Mir ist es wahrscheinlich auch deshalb nicht aufgefallen, weil ich bei der Steuererklärung die Daten automatisch elektronisch über das ElterPortal übernommen habe und da, komischerweise, die richtigen Angaben drin waren. Steuerklasse 2 und 2 volle Kinderfreibeträge.
      Das Problem hatte ich schon mal, und da hieß es dann von meinem zuständigen Finanzamt, dass ich das mit jeder Steuererklärung neu beantrage und das dann automatisch auch so übernommen und weitergegeben wird. Aber anscheinend nicht . . . Ich habe meine Einkommenssteuererklärung dieses Jahr relativ früh gemacht. Sobald die Daten im Februar abrufbereit waren.
      Meine Frage ist nun: WIE KANN ICH DAS ÄNDERN? Und wie kann so etwas überhaupt passieren?
      Hallo Kerstin-A,

      für 2016 hattest du offensichtlich Stkl. II und 2,0 Kfb, deshalb in der Datenübernahme der Lohnsteuerbescheinigung von 2016 auch so beim Arbeitgeber berücksichtigt.
      Grundsätzlich sollten Kfb ab 01.01.2016 nicht mehr jährlich beantragt werden müssen, sondern diese gelten zwei Jahre Voraussetzung Kind wird nicht 18 Jahre.
      Offensichtlich ist das in deinem Fall nicht geschehen ?
      Waren die Kinder immer bei dir im Haushalt gemeldet ?
      Oder hast du in deinem Haushalt eine andere volljährige Person -> dann gibt es auch keine Stkl. II
      Wenn du aber alle Voraussetzungen erfüllst -> musst du mit deinem Finanzamt Kontakt aufnehmen -> siehe Beitrag Charlie24 und die Stkl. II neu beantragen.

      Tschüß

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