Hallo zusammen,
ich habe eine generelle Frage zu der richtigen Meldung von Rentner und hoffe ihr könnt mir helfen.
Leider habe ich absolut keine Erfahrung in dem ganzen Thema MiniJob und Lohnabrechnung von daher hoffe ich, dass die Fragen nicht zu doof sind
Frage A)
geringfügig Beschäftiger (450,00 Euro Job) Rentner - ohne weitere Beschäftigung
Im Normalfall melde ich einen geringfügig Angestellten ja nur bei der MiniJob Zentrale und führe die Pauschale 2% ab.
Diese 2% würde sich mein Chef bei Rentner gerne sparen. Bei 450,00 Euro Jobs als Rentner würde keine LST anfallen wenn individuell nach Lohnsteuerkarte abgerechnet wird. So mal die Aussage.
Ist das richtig? Wie muss ich den Arbeitnehmer dann anmelden im ELStEr damit alles richtig läuft und der Angestellte auch keine Nachteile hat? Als Hauptarbeitgeber?
Eine Kollegin hat mir dazu was erzählt von einem Vorruheständler der dann auf einmal Abzüge hatte bei der Rente weil da auf einmal mit LST Klasse 6 abgerechnet wurde weil wir als Hauptarbeitgeber gemeldet waren ...
Frage B)
kurzfristig Beschäftigter
Das Thema ist für mich noch undurchsichtlicher. Ein Arbeitnehmer mit einer normalen Hauptbeschäftigung muss ich als Nebenarbeitgeber = LST Klasse 6 melden richtig?
Wie ist das bei Rentner ohne weiter Beschäftigung? Hier wieder Meldung als Hauptarbeitgeber oder wie erhalte ich sonst die LST Abzugsmerkmale?
ich habe eine generelle Frage zu der richtigen Meldung von Rentner und hoffe ihr könnt mir helfen.
Leider habe ich absolut keine Erfahrung in dem ganzen Thema MiniJob und Lohnabrechnung von daher hoffe ich, dass die Fragen nicht zu doof sind
Frage A)
geringfügig Beschäftiger (450,00 Euro Job) Rentner - ohne weitere Beschäftigung
Im Normalfall melde ich einen geringfügig Angestellten ja nur bei der MiniJob Zentrale und führe die Pauschale 2% ab.
Diese 2% würde sich mein Chef bei Rentner gerne sparen. Bei 450,00 Euro Jobs als Rentner würde keine LST anfallen wenn individuell nach Lohnsteuerkarte abgerechnet wird. So mal die Aussage.
Ist das richtig? Wie muss ich den Arbeitnehmer dann anmelden im ELStEr damit alles richtig läuft und der Angestellte auch keine Nachteile hat? Als Hauptarbeitgeber?
Eine Kollegin hat mir dazu was erzählt von einem Vorruheständler der dann auf einmal Abzüge hatte bei der Rente weil da auf einmal mit LST Klasse 6 abgerechnet wurde weil wir als Hauptarbeitgeber gemeldet waren ...
Frage B)
kurzfristig Beschäftigter
Das Thema ist für mich noch undurchsichtlicher. Ein Arbeitnehmer mit einer normalen Hauptbeschäftigung muss ich als Nebenarbeitgeber = LST Klasse 6 melden richtig?
Wie ist das bei Rentner ohne weiter Beschäftigung? Hier wieder Meldung als Hauptarbeitgeber oder wie erhalte ich sonst die LST Abzugsmerkmale?
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