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geringfügig Beschäftigte Rentner

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    geringfügig Beschäftigte Rentner

    Hallo zusammen,

    ich habe eine generelle Frage zu der richtigen Meldung von Rentner und hoffe ihr könnt mir helfen.
    Leider habe ich absolut keine Erfahrung in dem ganzen Thema MiniJob und Lohnabrechnung von daher hoffe ich, dass die Fragen nicht zu doof sind

    Frage A)
    geringfügig Beschäftiger (450,00 Euro Job) Rentner - ohne weitere Beschäftigung

    Im Normalfall melde ich einen geringfügig Angestellten ja nur bei der MiniJob Zentrale und führe die Pauschale 2% ab.
    Diese 2% würde sich mein Chef bei Rentner gerne sparen. Bei 450,00 Euro Jobs als Rentner würde keine LST anfallen wenn individuell nach Lohnsteuerkarte abgerechnet wird. So mal die Aussage.

    Ist das richtig? Wie muss ich den Arbeitnehmer dann anmelden im ELStEr damit alles richtig läuft und der Angestellte auch keine Nachteile hat? Als Hauptarbeitgeber?
    Eine Kollegin hat mir dazu was erzählt von einem Vorruheständler der dann auf einmal Abzüge hatte bei der Rente weil da auf einmal mit LST Klasse 6 abgerechnet wurde weil wir als Hauptarbeitgeber gemeldet waren ...

    Frage B)
    kurzfristig Beschäftigter

    Das Thema ist für mich noch undurchsichtlicher. Ein Arbeitnehmer mit einer normalen Hauptbeschäftigung muss ich als Nebenarbeitgeber = LST Klasse 6 melden richtig?

    Wie ist das bei Rentner ohne weiter Beschäftigung? Hier wieder Meldung als Hauptarbeitgeber oder wie erhalte ich sonst die LST Abzugsmerkmale?

    #2
    AW: geringfügig Beschäftigte Rentner

    Hallo floG1,

    zu A.) Also bei einer Minijob Beschäftigung hat doch der Arbeitgeber auch was davon, was die Abführung der Beträge zur KV und RV betrifft.

    Wenn es keine weitere Beschäftigung des Rentners gibt und man möchte über Lohnsteuerklasse abrechnen meldet man sich natürlich als Hauptarbeitgeber an.

    zu B.) Ein Rentner ohne Beschäftigung würde vom ersten Arbeitgeber logischerweise auch als Hauptarbeitgeber abgerechnet werden.
    Eine ELSTAM Meldung gibt es natürlich auch wenn die Anmeldung als Nebenarbeitgeber erfolgt, aber da wird ja logischerweise die Steuerklasse VI zurückgeliefert.

    Tschüß

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      #3
      AW: geringfügig Beschäftigte Rentner

      > Leider habe ich absolut keine Erfahrung in dem ganzen Thema MiniJob und Lohnabrechnung

      Das ist eine gute Voraussetzung, um ELStAM-Meldungen vorzunehmen.

      > Bei 450,00 Euro Jobs als Rentner würde keine LST anfallen wenn individuell nach Lohnsteuerkarte abgerechnet wird. So mal die Aussage.

      Die Aussage von wem? Das dürfte doch wohl im Wesentlichen von der Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers abhängen? Auf Steuerklasse 1 oder 3 würde ein Monatslohn von 450€ tatsächlich Lohnsteuer 0 ergeben.

      > Wie muss ich den Arbeitnehmer dann anmelden im ELStEr damit alles richtig läuft und der Angestellte auch keine Nachteile hat? Als Hauptarbeitgeber?

      Damit ihr beim ELStAM-Abruf die Lohnsteuerklasse 1 oder 3 bekommt, wäre die Anmeldung als Hauptarbeitgeber zwingende Voraussetzung.
      Aber was sagt denn der Arbeitnehmer dazu? Immerhin würde er mit Arbeitslohn auf Lohnsteuerkarte und Rente gleichzeitig praktisch automatisch zur Einkommensteuererklärung verpflichtet, eine Nachzahlung von Einkommensteuer wäre nicht unwahrscheinlich bis sehr wahrscheinlich, Sozialversicherungsbeiträge müsste er auch zahlen, etc. pp.

      >Eine Kollegin hat mir dazu was erzählt von einem Vorruheständler der dann auf einmal Abzüge hatte bei der Rente weil da auf einmal mit LST Klasse 6
      >abgerechnet wurde weil wir als Hauptarbeitgeber gemeldet waren ...

      Von der Rente wohl nicht, sondern eher von seinen Versorgungsbezügen, die ihm sein bisheriger Hauptarbeitgeber auf Lohnsteuerkarte zahlte. Tatsächlich sind das diejenigen AN, die hier ganz verzweifelt im Forum aufschlagen, weil irgendein eigentlicher Nebenarbeitgeber sich ohne ihr Wissen und bar jeder Sachkenntnis als Hauptarbeitgeber eingetragen hat, und beide AG dann Pingpong spielen, wer den Schlamassel wie beheben muss.

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        #4
        AW: geringfügig Beschäftigte Rentner

        Hallo floG1,

        empfehlenswert wäre hier mal zu lesen -> https://www.minijob-zentrale.de/

        Tschüß

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          #5
          AW: geringfügig Beschäftigte Rentner

          Zitat von neysee Beitrag anzeigen
          > Leider habe ich absolut keine Erfahrung in dem ganzen Thema MiniJob und Lohnabrechnung

          Das ist eine gute Voraussetzung, um ELStAM-Meldungen vorzunehmen.
          Bin ich deiner Meinung ... aber solange hier niemand eingestellt wird der sich damit auskennt, wird sich leider nichts ändern.

          Also zu A) nehme ich für mich mal auf:
          Das Thema auf Lohnsteuerkarte einfach nicht machen sondern lieber bei der 2% Pauschale an die MiniJob Zentrale bleiben.
          Die Angestellten sollen keine Nachteile erhalten.

          Zu dieser ganzen Abrechnung mit der Lohnsteuerkarte findet sich auf der Seite der MiniJob Zentrale ja leider keine so schöne Erklärung wie für die normale Variante.
          Und dann kommt halt jeden Monat wieder der Chef und frägt warum die 2% immer noch bezahlt werden ... das auf die AN abzuwälzen (was ja wohl möglich wäre) möchte er aber auch nicht.

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            #6
            AW: geringfügig Beschäftigte Rentner

            Um zu einer für alle Beteiligten günstigen Lösung zu kommen, muss man die aktuellen steuerlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers kennen, d.h., man muss das Thema mit dem Betroffenen besprechen.

            Es hilft ja nichts, wenn zwar keine Lohnsteuer anfällt, aber im Nachhinein dann vielleicht 20% Einkommensteuer bezahlt werden müssen.

            Da ist es dann allemal günstiger, der Minijobber trägt den Pauschalabzug selbst.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: geringfügig Beschäftigte Rentner

              Hallo floG1,

              eine Beschäftigung über die Pauschalbesteuerung sollte für den Betroffenen Rentner oder Arbeitnehmer dahingehend immer günstiger sein, weil damit alles abgegolten ist und dieses Einkommen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden muss.

              Tschüß

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