Hallo,
ich habe Mitte Februar geheiratet. Das Finanzamt hat auf Antrag die Lohnsteuerklasse auf III am 21.02.18 rückwirkend zum Tag der Eheschließung geändert (14.02.18). Ich bekam heute den Lohn sowie die Lohnabrechnung für Februar 2018 erhalten, dort wurde ich noch mit Steuerklasse 1 abgerechnet. Das Finanzamt teilte auf Rückfrage mit, dass der Arbeitgeber entsprechend benachrichtigt wurde und diese Änderung auch am 04.03.18 abgerufen hat. Offensichtlich wurde die Lohnabrechnung schon vor dem 04.03.18 erstellt.
Ist der Arbeitgeber zur Korrektur im Folgemonat verpflichtet, da er über ELSTAM informiert wurde und dies auch abgerufen jedoch nicht berücksichtigt hat? Ich weiß dass wir bei dieser Steuerklassenkonstellation zur Steuererklärung verpflichtet sind, allerdings nützt mir das jetzt nichts, da wir dadurch mehrere Hundert EUR diesen Monat verloren haben.
Vielen Dank
ich habe Mitte Februar geheiratet. Das Finanzamt hat auf Antrag die Lohnsteuerklasse auf III am 21.02.18 rückwirkend zum Tag der Eheschließung geändert (14.02.18). Ich bekam heute den Lohn sowie die Lohnabrechnung für Februar 2018 erhalten, dort wurde ich noch mit Steuerklasse 1 abgerechnet. Das Finanzamt teilte auf Rückfrage mit, dass der Arbeitgeber entsprechend benachrichtigt wurde und diese Änderung auch am 04.03.18 abgerufen hat. Offensichtlich wurde die Lohnabrechnung schon vor dem 04.03.18 erstellt.
Ist der Arbeitgeber zur Korrektur im Folgemonat verpflichtet, da er über ELSTAM informiert wurde und dies auch abgerufen jedoch nicht berücksichtigt hat? Ich weiß dass wir bei dieser Steuerklassenkonstellation zur Steuererklärung verpflichtet sind, allerdings nützt mir das jetzt nichts, da wir dadurch mehrere Hundert EUR diesen Monat verloren haben.
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