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Elstam-kann Arbeitnehmer nicht abmelden

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    Elstam-kann Arbeitnehmer nicht abmelden

    Hallo liebe Forumsteilnehmer,

    ich habe 2009 über Elstam einen Arbeitnehmer angemeldet. Ich bin freiberuflich tätig. In 2017 bin ich in ein anderes Bundesland umgezogen und habe dort eine neue Steuernummer erhalten. Der Arbeitnehmer hat an meinem neuen Wohnort bei mir weitergearbeitet. Jetzt gebe ich meine Selbständigkeit auf (Betriebsaufgabe) und habe den Arbeitnehmer zum Jahresende entlassen müssen. Als ich ihn nun über Elstam abmelden wollte, erhielt ich die Rückmeldung, Abmeldung geht nicht, weil kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Ich denke, das liegt daran, das ich an meinem neuen Wohnort eine andere Steuernummer habe als damals bei der Anmeldung und ich auch ein neues Zertifikat zur Übermittlung habe. Jedenfalls ein anderes, als noch 2009. Ich hätte wohl nach dem Umzug den Arbeitnehmer mit meiner alten Steuernummer abmelden müssen und danach mit meiner neuen Steuernummer wieder anmelden müssen, oder ? Was mach`ich denn jetzt, um den Arbeitnehmer abzumelden bei Elstam?

    Gruss

    Jim Bob

    #2
    Du hättest nach dem Umzug zumindest einen Wechsel des Datenübermittlers durchführen müssen. Wie man das Problem nach so langer Zeit lösen kann,

    weiß ich auch nicht. Am besten wird sein, du setzt dich nach den Feiertagen mit dem jetzt zuständigen Betriebsstättenfinanzamt in Verbindung.

    Vielleicht fällt denen etwas ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      oh weia ! Wenn Dir mit Deinen 16700 Beiträgen schon nichts einfällt, kann das ja noch heiter werden... Ich bereite mich schon mal auf das Schlimmste vor... Ich schreib´ mal, was mein FA dazu sagt.

      Gruss

      Jim_Bob

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        #4
        So schlimm wird das nicht werden. Wenn du den aktuellen Leitfaden für Aktenabgaben durchliest, steht da zwar unter 3.2, dass die alte Steuernummer noch
        maximal 3 Jahre für eine Abmeldung verwendet werden kann, aber ob das in deinem Fall nach der Zertifikatsverlängerung auch noch funktioniert, kann ich dir
        nicht sagen. Du kannst es ja ausprobieren.

        https://download.elster.de/download/...merwechsel.pdf
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo JIm_Bob,
          bei Bundeslandwechsel ist zwingend die Abmeldung erforderlich.
          Die einfachste Lösung ist die, wenn dein Arbeitnehmer einen neuen Arbeitgeber hat wird der auf alle Fälle Hauptarbeitgeber und dadurch hat er die korrekte Steuerklasse für die Lohnabrechnung.
          Bei dir bleibt in ELSTAM eine "Leiche" in der Steuerklasse VI ohne Auswirkungen.
          Ein Datenübermittlerwechsel mit deinem Lohnprogramm sollte das Problem aus der Welt schaffen.

          Tschüß

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            #6
            Hallo holzgoe,

            vielen Dank ! Ich rufe am 2. Jan. das FA an, mal sehen, ob die mir helfen können. Der AN will übrigens in den "Vorruhestand" und nicht mehr arbeiten und sich auch nicht arb.los melden. Gönne ich ihm auch, war ein guter Mann.

            Ich berichte,

            Grüße

            Jim-Bob

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              #7
              Hallo_Bob,

              im schlimmsten Fall kann auch das Finanzamt eine Abmeldung von Amtswegen in die Wege leiten, wenn alle möglichen Maßnahmen des Arbeitgebers nicht mehr machbar sind.

              Tschüß

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                #8
                Habe jetzt 3x mit dem Betriebsstättenfinanzamt telefoniert. Die wissen/können es nicht bzw. entsprechende Mitarbeiter sind nicht da w.g. Krankheit. Ich habe mir Telefon-Gesprächsnotizen erstellt und "leg mich jetzt erst mal wieder hin..." Das haben die mir auch sinngemäß so gesagt. So langsam ist mir das auch egal... Interessiert die im FA nicht so sonderlich, bisher. Wenn ich nach einem Jahr aufgefordert werde, die Lohnsteueranmeldung für den Mitarbeiter abzugeben, schreibe ich denen einen Brief und "leg mich wieder hin".

                Jim_Bob

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                  #9
                  @Jim_Bob: Dann sehen wir uns in 2 Jahren wieder, 2017-2019... und Du verärgerst nur Deine Angestellten! Geh schlafen, wie in der Vergangenheit.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    Du verärgerst nur Deine Angestellten!
                    Er hat doch keinen Angestellten mehr! Zumeist werden ja auch kranke Finanzbeamte wieder gesund, wobei es natürlich schlecht ist, wenn sich nur einer auskennt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                      @Jim_Bob:....Geh schlafen, wie in der Vergangenheit.
                      Na ja, jetzt überziehst Du aber wohl etwas ;-). Ich habe mich ja engagiert, die Sache zu regeln. Vielleicht hast Du ja noch einen brauchbaren Tipp, was ich noch tun kann ?

                      Gruß

                      Jim_Bob

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                        #12
                        Hast du die Abmeldung mit der alten Steuernummer ausprobiert, so wie im Leitfaden unter 3.2 beschrieben?

                        https://forum.elster.de/anwenderforu...973#post288973
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Charlie24
                          Nein. Die vom Betriebsstättenfinanzamt sagten mir, das Problem sei nicht mein seinerzeitiger Umzug und die neue Steuernummer, sondern "eine im System hinterlegte Lohnsteuerterminierung". Die hat der Finanzbeamte "rausgenommen" und ich solle es nach einer Woche nochmal probieren mit der Abmeldung. Das kann ich aber die nächste Zeit nicht probieren, weil ich derzeit nicht am meinen alten Windows-Rechner rankomme, wo Elster-Formular drauf installiert ist. Mit Elster online und meinem derzeitigen Zertifikat geht Elstam ja nicht, das hatte ich auch mal probiert.

                          Gruss

                          Jim_Bob

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                            #14
                            Mit Elster online und meinem derzeitigen Zertifikat geht Elstam ja nicht, das hatte ich auch mal probiert.
                            Inzwischen müsste ELStAM in Mein ELSTER freigeschaltet sein. Meiner Meinung nach muss aber in jedem Fall ein Wechsel des Datenübermittlers

                            durchgeführt werden, da sich ja nicht nur die Steuernummer, sondern auch das Zertifikat geändert hat.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              W.G. Elstam in Mein ELSTER

                              Bildschirmfoto 2020-01-12 um 13.44.42.png

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