Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich habe 2009 über Elstam einen Arbeitnehmer angemeldet. Ich bin freiberuflich tätig. In 2017 bin ich in ein anderes Bundesland umgezogen und habe dort eine neue Steuernummer erhalten. Der Arbeitnehmer hat an meinem neuen Wohnort bei mir weitergearbeitet. Jetzt gebe ich meine Selbständigkeit auf (Betriebsaufgabe) und habe den Arbeitnehmer zum Jahresende entlassen müssen. Als ich ihn nun über Elstam abmelden wollte, erhielt ich die Rückmeldung, Abmeldung geht nicht, weil kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Ich denke, das liegt daran, das ich an meinem neuen Wohnort eine andere Steuernummer habe als damals bei der Anmeldung und ich auch ein neues Zertifikat zur Übermittlung habe. Jedenfalls ein anderes, als noch 2009. Ich hätte wohl nach dem Umzug den Arbeitnehmer mit meiner alten Steuernummer abmelden müssen und danach mit meiner neuen Steuernummer wieder anmelden müssen, oder ? Was mach`ich denn jetzt, um den Arbeitnehmer abzumelden bei Elstam?
Gruss
Jim Bob
ich habe 2009 über Elstam einen Arbeitnehmer angemeldet. Ich bin freiberuflich tätig. In 2017 bin ich in ein anderes Bundesland umgezogen und habe dort eine neue Steuernummer erhalten. Der Arbeitnehmer hat an meinem neuen Wohnort bei mir weitergearbeitet. Jetzt gebe ich meine Selbständigkeit auf (Betriebsaufgabe) und habe den Arbeitnehmer zum Jahresende entlassen müssen. Als ich ihn nun über Elstam abmelden wollte, erhielt ich die Rückmeldung, Abmeldung geht nicht, weil kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Ich denke, das liegt daran, das ich an meinem neuen Wohnort eine andere Steuernummer habe als damals bei der Anmeldung und ich auch ein neues Zertifikat zur Übermittlung habe. Jedenfalls ein anderes, als noch 2009. Ich hätte wohl nach dem Umzug den Arbeitnehmer mit meiner alten Steuernummer abmelden müssen und danach mit meiner neuen Steuernummer wieder anmelden müssen, oder ? Was mach`ich denn jetzt, um den Arbeitnehmer abzumelden bei Elstam?
Gruss
Jim Bob
Kommentar