Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Elstam-kann Arbeitnehmer nicht abmelden

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Du bist ja auch im falschen Bereich unterwegs. Dort kann man nur seine eigenen ELStAM abrufen, was ein auf die persönliche ID ausgestelltes Zertifikat voraussetzt.

    Mit einem Organisationszertifikat ist der Abruf der eigenen ELStAM generell nicht möglich.

    Die ELStAM-Funktionen für Arbeitgeber sollten eigentlich ab 01.01.2020 freigeschaltet werden. Da ich kein Arbeitgeber bin, kann ich das selbst nicht überprüfen.

    Eventuell hat sich das erneut verzögert, dann geht es in Mein ELSTER sowieso noch nicht
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #17
      Hallo,

      ich habe auch ein Organisationszertifikat und unter Berechtigungen wird mir angezeigt ->Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, aber es gibt noch keine Freischaltung.

      Tschüß

      Kommentar


        #18
        Wie hast du eigentlich die Lohnabrechnungen für deinen AN gemacht, wenn dieser in ELSTAM unter deiner neuen Steuernummer/Zertifikat seit 2017 nicht mehr bei dir angemeldet war?
        Da hätte eigentlich direkt bei der ersten Anmeldung mit der neuen Steuernummer eine Fehlermeldung kommen müssen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #19
          Hallo Beamtenschweiß,

          er hat ja nie was geändert bei seinem AN, der war drin mit seinen Stammdaten in seinem Lohnprogramm und hat ihn weiter abgerechnet, wäre nur bei einem Änderungswunsch aufgefallen so wie jetzt eben wegen der Betriebsaufgabe. Da gab es also keine Meldungen in Monatslisten bzw. die hätte er niemals bereitgestellt bekommen.

          Tschüß

          Kommentar


            #20
            Für meine monatlichen Gehaltsabrechnungen für den AN habe ich ELSTAM nicht benutzt. Für die jährl. Lohnsteueranmeldung und -Bescheinigung habe ich Elster-Formular bzw. Elster-Online mit meinem jeweils gültigen Zerti und der jeweils gültigen Steuernummer (Vor bzw. nach dem Wohnortwechsel) genutzt, ohne Probleme und/oder Fehlermeldungen.

            Gruss

            Jim_Bob

            Kommentar


              #21
              Für die jährl. Lohnsteueranmeldung und -Bescheinigung habe ich Elster-Formular bzw. Elster-Online mit meinem jeweils gültigen Zerti und der jeweils gültigen Steuernummer (Vor bzw. nach dem Wohnortwechsel) genutzt, ohne Probleme und/oder Fehlermeldungen.
              Das funktioniert ja auch ohne den nur bei ELStAM notwendigen Wechsel des Datenübermittlers.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #22
                Hallo Jim_Bob,

                letztendlich geht es bei dir ja in die Richtung, dass eigentlich nichts mehr anbrennt -> du gibst deinen Betrieb auf und der nicht angemeldete Arbeitnehmer ist im Ruhestand.
                Dann macht das eventuell dein Finanzamt von Amtswegen.

                Tschüß

                Kommentar

                Lädt...
                X