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    Signatur für gewünschtes Verfahren nicht zugelassen

    Bei der Abmeldung eines Mitarbeiters erhalte ich folgenden Fehlermeldung:

    Fehler im Transferheader: Die verwendete Signatur ist für das gewünschte Verfahren nicht zugelassen. Fehler: 610101210 Subcode: 081005289 Elster-Version: 20.02

    In den vergangenen Monaten stellte das persönliche Zertifikat keine Probleme dar. Erst, nachdem ich das Zertifikat letzten Monat unverändert verlängert habe. Kann wer helfen?

    #2
    Hast du nach der Zertifikatsverlängerung einen Wechsel des Datenübermittlers angestoßen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, das habe ich erfolglos versucht. Hier bekomme ich die Fehlermeldung: Meldungen wegen Wechsel des Datenübermittlers zum 01.01.2020 sind derzeit nicht möglich, da dieses Datum nach dem aktuellen Abrechnungsmonat liegt.

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        #4
        Soweit ich das sehe, bist du mit Lexware unterwegs. Damit kenne ich mich persönlich zwar nicht aus, aber es gibt eine Anleitung, in der u. a. steht:.

        Der aktuelle Abrechnungsmonat in Lexware lohn+gehalt muss mit dem Kalendermonat (tatsächliches Kalenderdatum) übereinstimmen.

        https://www.lexware.de/support/faq/f...uebermittlers/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo vv50geh,
          mach doch den Datenübermittlerwechsel zum 01.12.10 oder 31.12.2019

          Tschüß

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            #6
            mach doch den Datenübermittlerwechsel zum 01.12.10 oder 31.12.2019
            01.12.10??
            Bei Lexware muss er erst den Monatswechsel in den Januar machen, sonst lässt ihn das Programm den Wechsel des Datenübermittlers nicht durchführen.

            Oder er stellt das Systemdatum manuell auf Ende Dezember 2019 zurück. Das könnte vielleicht gehen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ganz recht, Charlie24! Inzwischen habe ich den Monatswechsel in Lexware vollzogen und komme so weit, dass ich den Datenübermittler theoretisch zum 01.01.2020 wechseln könnte (ein früheres Datum auszuwählen war nicht vorgesehen). Allerdings bekomme ich unverändert den Hinweis "Fehler im Transferheader: Die verwendete Signatur ist für das gewünschte Verfahren nicht zugelassen. Fehler: 610101210 Subcode: 081005289 Elster-Version: 20.02".

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                #8
                Dann bin ich mit meinem Latein auch am Ende. Die Finanzverwaltung akzeptiert nach wie vor auch ein persönliches Zertifikat bei ELStAM, auch wenn aus

                bestimmten organisatorischen Überlegungen ein Organisationszertifikat empfohlen wird. Ob Lexware jetzt ein persönliches Zertifikat ausschließt, kann ich dir

                nicht sagen. Ohne Wechsel des Datenübermittlers geht nichts, denn entgegen deiner Annahme kann man ein Zertifikat nicht unverändert verlängern,

                man bekommt immer eine neue Zertifikatsdatei. Die hast du ja sicher bei Lexware eingebunden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Mit unverändert meinte ich lediglich, dass ich nicht aus einem persönlichen Zertifikat ein Organisationszertifikat gemacht habe o.ä. Dann löchere ich morgen die Lexware Hotline noch einmal. Herzlichen Dank an alle Hinweisgeber!

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                    #10
                    Im Lexware Anwender-Forum wird von verschiedenen Leuten immer wieder behauptet, ELStAM würde nur mit einem Organisationszertifikat funktionieren,

                    was so nicht stimmt. Die offizielle Verlautbarung der Steuerverwaltung ist nur eine Empfehlung:

                    Für die Teilnahme am Verfahren ELStAM wird grundsätzlich die Auswahl des Organisationszertifikats empfohlen. Das Zertifikat wird damit dem Unternehmen zugewiesen.

                    Innerhalb des Organisationszertifikats besteht außerdem die Möglichkeit, bis zu 1000 Berechtigungen (grds. 200, in Verbindung mit Sicherheitsstick oder Signaturkarte maximal 1000) zuzuweisen.

                    Das alternativ mögliche persönliche Zertifikat wird ausschließlich der Person zugewiesen, die das Zertifikat beantragt hat und ist nicht übertragbar.

                    Verlässt der Inhaber des Zertifikats z.B. das Unternehmen, wird ein neues Zertifikat benötigt
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Im Lexware Anwender-Forum wird von verschiedenen Leuten immer wieder behauptet, ELStAM würde nur mit einem Organisationszertifikat funktionieren,
                      was so nicht stimmt. Die offizielle Verlautbarung der Steuerverwaltung ist nur eine Empfehlung.....
                      Hallo vv50geh,
                      das kann ich genau bestätigen aus eigener Erfahrung ELSTAM funktioniert mit einem persönlichen Zertifikat genauso.
                      Wenn du mit der Hotline nicht weiter kommst, gibt es auch in jedem Finanzamt einen Elster-Ansprechpartner, der kann dir auch weiterhelfen

                      Der Fehler Fehler: 610101210 kommt auch, wenn das ERIC-Modul nicht aktuell ist, vielleicht brauchst du nur ein Update.

                      Tschüß

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