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ELSTAM.Mein Elster.Was soll ich machen?. Ich brauche eure Hilfe.

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    ELSTAM.Mein Elster.Was soll ich machen?. Ich brauche eure Hilfe.

    Hallo Ich bin neu hier und brauche eure Hilfe.
    Die Lohabrechnung von mein Betrieb hat bis von ein paar Monaten jemand anderes (der Steuerberater) gemacht.
    Ich würde gerne wissen, wie ich auf die Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)zugreifen,An und Ab melden meiner Mitarbeiter kann.
    Mein Elster Programm sagt, dass es nicht möglich ist, auf diese Funktion zuzugreifen.
    Nach weiterer Recherche und Lektüre habe ich auf das Programm ElsterFormular zugegriffen,
    mit dem ich meine Arbeitnehmer An Abmelden kann und mehr, und es scheint, dass ich auch
    auf die Funktion von Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zugreifen kann aber es geht auch
    nicht.
    Wenn ich versuche mit ein Anmeldung, sagt mir das Programm, dass es nicht möglich ist, weil
    sie bereits angemelden sind, aber dann weiß ich nicht, wie ich auf sie zugreifen kann,
    wenn sie nicht auf der Liste meiner Arbeitnehmer stehen.
    Könnt ihr mir helfen?
    Ich muss zuerst eine Datenübermittler wechseln?
    Ich habe bereits mehrere Möglichkeiten ausprobiert, ohne Erfolg.
    Was soll ich tun und in welcher Reihenfolge?
    Ich hoffe, dass ihr mich verstehen konnten und Entschuldigung , wenn ich mit der Sprache nicht ganz korrekt bin. L
    Könnten euch mir bitte damit helfen?
    Vielen dank
    Gruß
    Manuel

    #2
    Die Auskunft zu den elektronischen Lohnsteuerdaten, die du in Mein ELSTER siehst, können nur dort registrierte Arbeitnehmer für die eigenen

    ELStAM nutzen. Die ist nicht für Arbeitgeber gedacht! Arbeitgeberfunktionen werden in Mein ELSTER voraussichtlich im März 2020 freigeschaltet.

    Im Moment kannst du nur mit ElsterFormular oder einer Lohnabrechnungssoftware arbeiten.

    Du musst ElsterFormular im Gesamtumfang installiert haben. Dort steht dir das Programm Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

    zur Verfügung. Dort musst du nach Erfassung deiner Arbeitnehmer zunächst einen Wechsel des Datenübermittlers durchführen.

    Anmelden geht nicht, weil sie ja angemeldet sind! Sobald der Wechsel des Datenübermittlers erfolgreich durchgeführt ist, kannst du auch

    Änderungslisten abholen
    Zuletzt geändert von Charlie24; 19.01.2020, 21:27.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen dank.
      Bei ElsterFormular bin ich schon .Bis dahin war es alles gut.
      Ich werde dann morgen mit den Wechsel des Datenübermittlers probieren.
      Ich melde mich morgen wenn ich das probiere habe.
      Danke nochmal :-)

      Kommentar


        #4
        Zitat von juanma Beitrag anzeigen
        Ich werde dann morgen mit den Wechsel des Datenübermittlers probieren.
        Ich melde mich morgen wenn ich das probiere habe.
        Hallo juanma,

        etwas Geduld wirst du noch haben müssen.
        Wenn deine Arbeitnehmer im Elsterformular in der Registerkarte Arbeitnehmer Stammdaten erfasst hast, dann gibst du das Referenzdatum ein, ab wann du die Daten erhalten möchtest.
        Vielleicht fragst du den Steuerberater, wann er den letzten Abruf gemacht hat.
        Das Referenzdatum ist ein wichtiges Element, da kann viel schief laufen, wenn da einmal was falsch ist.kk

        Bei Anmeldung des Arbeitnehmers ist ein Referenzdatum einzutragen, ab dem der Abruf der ELStAM erfolgen soll.
        Dem Arbeitgeber werden die ELStAM mitgeteilt, die ab diesem vom Arbeitgeber benannten Datum gültig sind. Wenn ein Arbeitgeber ein Referenzdatum nach Beschäftigungsbeginn angibt, werden explizit keine ELStAM für den davor liegenden Zeitraum übermittelt, auch wenn es gesetzlich zulässig wäre, weiter zurückliegende ELStAM zu erhalten. Mit der Wahl des Referenzdatums gibt der Arbeitgeber bekannt, dass er davor liegende ELStAM nicht übermittelt bekommen möchte.
        Der Arbeitgeber hat nach einer erfolgreichen Anmeldung keine Möglichkeit, ELStAM zu einem Termin vor dem in der Anmeldung genannten Referenzdatum anzufordern. Daher sollte bei neu geschlossenen Beschäftigungsverhältnissen für Referenzdatum möglichst das gleiche Datum wie für den Beschäftigungsbeginn angegeben werden.
        Einschränkungen
        Das Referenzdatum muss folgenden Anforderungen genügen:
        • nicht vor Meldepflicht des Arbeitnehmers
        • nicht vor Beschäftigungsbeginn
        • nicht nach dem Tag der Anmeldung (Eingangs-Datum)
        • nicht vor Jahresbeginn, wenn der Tag der Anmeldung nach dem Februar des aktuellen Jahres ist
        • nicht vor Vorjahresbeginn, wenn der Tag der Anmeldung vor 01.03. des aktuellen Jahres ist
        Werden diese Einschränkungen bei Anmeldung nicht eingehalten, wird die Anmeldung nicht durchgeführt und Sie erhalten einen entsprechenden Hinweis.


        Wenn der Datenübermittlerwechsel erfolgreich war, bekommst du eine Liste deiner angemeldeten AN.

        Das kann aber durchaus mal zwei oder drei Tage dauern.

        Tschüß





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          #5
          Ich danke Ihnen vielmals.
          Ich hatte gestern mit den Daten vom Tag Arbeitsbeginns (01.04.2019) versucht und heute habe ich gesehen:
          Ummeldung zum 01.04.2019 fehlgeschlagen: Ummeldebestätigung: Referenzdatum liegt nicht zwischen dem 01. des Monats des Eingangs und dem 01. des Folgemonats nach Eingang..

          Ich habe es gerade mit dem Datum des nächsten Monats (01.05.2019) versucht.
          Ist das Richtig ?
          .

          Kommentar


            #6
            Hallo juanma,

            warte mal die Rückmeldung ab -> der Fehler sagt ja jedes Datum zwischen dem 01.04.19 und dem 01.05.19 würde funktionieren.

            Wenn es geklappt hat ist gut, wenn dieselbe Fehlermeldung wiederkommt, nimmst du einfach den 02.04.19.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              Gut! Ich warte....

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                #8
                Bitte beachten:

                Als Referenzdatum kann bei der Ummeldung nur ein Wert zwischen dem 01. des aktuellen Monats und dem 01. des Folgemonats (jeweils

                einschließlich des genannten Tages) bezogen auf den Tag der Ummeldung verwendet werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,

                  das würde ja bedeuten juanma müsste das aktuelle Tagesdatum verwenden und bekommt erst alle Infos ab 01.01.2020 für ihre Beschäftigten.

                  Ich habe voriges Jahr mit einem Arbeitgeber der mit Lexware arbeitet "ewig" probiert bis ein Datenübermittlerwechsel funktioniert hat und dort ging es darum, weiter zurück Daten zu erhalten.
                  Ich bilde mir ein, das hat auf irgendeinem Weg funktioniert.

                  Aber Charlie24 du hast recht in den Ausführungen für Arbeitgeber ist es so beschrieben -> wie du den Hinweis gegeben hast.

                  Tschüß


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                    #10
                    Hallo nochmal , alle zusammen.
                    Ich habe einfach das heutige Datum angegeben.
                    Ich hoffe, dass ich es nicht falsch mache.
                    Ich melde mich später wieder

                    Kommentar


                      #11
                      Halooooooo!!!!
                      Es war erfolgreich!
                      Ich danke Ihnen allen sehr.
                      Ihr seid fantastisch. holzgoe ,Charlie24

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                        #12
                        Hallo juanma,

                        soll heißen, du hast schon eine ELSTAM Liste abrufen können für alle AN ?
                        Das wäre ja eine superschnelle Verarbeitung.

                        Tschüß

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                          #13
                          Hallo Holzgoe
                          Alles gut und schnell geklappt
                          Die Liste ist schon da.
                          Ich habe noch eine frage bitte:
                          Einen meiner AN's habe ich am 16.09 an den SV-Meldungen (d.h. KV RV etc...)abgemeldet , weil seit dann nicht mehr bei uns arbeitet und er zurück in seine Heimat ging.
                          Meine Frage ist folgende:
                          ElsterFormular lässt mich in disen Termin nicht abmelden, weil es ist vor den Referenzdatum liegt.(gestern war es mein Tag der Ummeldung)
                          Kann ich in das heutige Datum einfach abmelden, oder gibt es ein Problem?Danke!!!

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo juanma,

                            diese Abmeldung hätte der Steuerberater noch mit seinem Zertifikat machen müssen.
                            Wenn er noch als Beschäftigter in deiner mitgeteilten Liste erscheint, dann melde ihn mit heutigem Datum ab, das sollte funktionieren.
                            Wenn er nicht mehr in Deutschland ist brennt nichts an.
                            Falls er einen neuen Arbeitgeber hätte und der ihn anmeldet, wärst du automatisch zum Nebenarbeitgeber geworden.

                            Tschüß

                            Kommentar


                              #15
                              Dankeschön!!!

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